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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlinedienstes

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  • § 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bestimmen die Nutzungsregeln des „Reservierungssystems“ der Dienstleistungen, die im Rahmen des Portals www.eSkyTravel.ch und im Rahmen des Callcenters, einschließlich Reservierungen und Kauf von: Flugtickets, Reiseversicherungen, Hoteldienstleistungen, Reisepaketen, Charterflügen, Bahntickets und anderen Dienstleistungen, die von Unternehmen angeboten werden, an die eSky Werbeflächen vermietet und auch die Regeln der Zurverfügungstellung den Nutzern von Inhalten, die an ihren Standort angepasst sind, der mit Hilfe von Geolokalisierung genannt wird.
    2. Der Verantwortliche für das Reservierungssystem ist eSky.pl Spółka Akcyjna, mit Sitz in Radom, plac Jagielloński 8, Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa, XIV. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der KRS-Nr. 0000383663, Steuernummer NIP 948-19-87-199, statistische Nummer REGON 670140736, Grundkapital 990 471,00 PLN, vollständig eingezahlt, die ein aktiver Umsatzsteuerpflichtiger ist, nachfolgend eSky genannt.
    3. Die Voraussetzung für die Nutzung des Reservierungssystems und des Callcenters, dessen Rufnummern auf dem Portal www.eSkyTravel.ch genannt wurden, ist das Akzeptieren aller nachfolgend aufgeführten Bedingungen der AGB. Das Akzeptieren stellt eine Willenserklärung dar und schafft eine rechtliche Verpflichtung zwischen dem Nutzer und eSky
    4. Der Nutzer ist berechtigt, die Inhalte der vorliegenden AGB kostenlos zu kopieren, zu wiedergeben und aufzuzeichnen, ohne die Möglichkeit, sie kommerziell zu verwenden.
    5. Jeder Nutzer ist verpflichtet, mit der Aufnahme von Handlungen, die zur Nutzung des Reservierungssystems führen, die vorliegenden AGB einzuhalten.
    6. Die Reservierung und der Kauf der jeweiligen im Reservierungssystem verfügbaren Produkte ist jedes Mal eine individuelle Transaktion, die durch den Nutzer realisiert wird und für die Bedingungen gelten, welche durch jeden Anbieter der Dienstleistung festgelegt wurden. Für den Kauf eines jeden Produkts gelten individuelle Bedingungen, die ausführlich für jede der Dienstleistungen genannt werden, die im Reservierungssystem verfügbar sind.
    7. Aufgrund der abweichenden Tarifbestimmungen der jeweiligen Beförderer bezüglich der Ankunftszeit am Flughafen vor dem Abflug, empfehlen wir, eine Ankunft am Flughafen 3 Stunden vor dem geplanten Abflug, um organisatorische Probleme im Zusammenhang mit der Realisierung der Dienstleistung zu vermeiden.
  • § 2. DEFINITIONEN

    1. Reservierungssystem – Programm, das Transaktionsprozesse realisiert, die mit Hilfe des Portals www.eSkyTravel.ch und des Callcenters verfügbar sind, das dem Nutzer Folgendes ermöglicht:
      1. Aussuchen von nationalen und internationalen Flugverbindungen für eine beliebig definierte Städtekombination und Berechnung der Preise für diese Verbindungen sowie Kauf des Flugtickets,
      2. Berechnung des Preises und Kauf einer Reiseversicherung,
      3. Aussuchen und Bestellen von Hoteldienstleistungen in einer beliebig gewählten Stadt (Inland und Ausland) im beliebig gewählten Zeitraum,
      4. Aussuchen von nationalen und internationalen Bahnverbindungen für eine beliebig definierte Bahnstrecke und Berechnung der Preise für diese Verbindungen sowie Kauf des Bahntickets,
      5. Anpassen von Vorschlägen im Bereich der in Pkt. a - d genannten Dienstleistungen durch ein Nutzer-Informationssystem, das an seinen Standort angepasst ist (Geolokalisierung auf Basis der Identifizierung der IP-Adresse des Geräts und der Daten, die vom Browser zur Verfügung gestellt werden),
      6. Inanspruchnahme anderer Dienstleistungen, die von Unternehmen angeboten werden, an die eSky Werbeflächen vermietet, die in § 17 der AGB genannt werden.
    2. Nutzer – jede natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die gemäß Rechtsvorschriften handlungsfähig ist, die das Reservierungssystem oder das Callcenter nutzt.
    3. Zahler – jede natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die gemäß Rechtsvorschriften handlungsfähig ist, die das Reservierungssystem oder das Callcenter nutzt, die eine Zahlung tätigt oder die verpflichtet ist, sie zu tätigen.
    4. Callcenter – gesonderte Einheit innerhalb der Struktur von eSky, die für den Kontakt mit dem Nutzer oder Zahler im Rahmen der Realisierung von Dienstleistungen, die von eSky erbracht werden, verantwortlich ist – auf Grundlage der Regeln und im Umfang, die in den vorliegenden AGB genannt werden.
    5. Lieferant – Anbieter von Dienstleistungen, die dem Nutzer über die Homepage www.eSkyTravel.ch und andere Webseiten, die Unternehmen gehören, die mit eSky zusammenarbeiten, angeboten werden.
    6. Leistungsanbieter – Anbieter, der die in den vorliegenden AGB genannten Dienstleistungen dem Nutzer über das Reservierungssystem oder direkt, je nach Charakter der erbrachten Dienstleistungen, anbietet.
    7. Hoteldienstleistungen – Dienstleistungen, bei den es sich um Unterbringung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken handelt und die kein wesensmäßiger Bestandteil der Beförderung von Personen sind,
    8. Beförderer – Unternehmen, das ein gültiges Zertifikat (Konzession, Lizenz) besitzt, das ihn berechtigt, eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Luftverkehrsdienste zu führen und das Dienstleistungen in einem Umfang erbringt, der in den vorliegenden AGB genannt wird.
    9. Flugticket – Dokument, das über das Reservierungssystem oder mit Hilfe des Callcenters ausgestellt wird, das den Nutzer berechtigt, die Luftverkehrsdienstleistung in Anspruch zu nehmen.
    10. Tarifbedingungen – Reservierungsbedingungen bezüglich der Nutzung des jeweiligen Flugtickets, einschließlich u. a.: Rückgabebedingungen des Flugtickets, Gepäckgröße.
    11. E-Mail-Adresse/E-Mail – eine aktive Adresse der elektronischen Post, die durch den Nutzer angegeben wurde.
    12. Personalfragebogen – Formular zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den Nutzer, um dem Nutzer die Inanspruchnahme der über das Portal www.eSkyTravel.ch erbrachten Dienste zu ermöglichen, die gemäß den in der Datenschutzerklärung festgelegten Grundsätzen an das Portal www.eSkyTravel.ch. übermittelt und verarbeitet werden.
    13. Low-Cost-Fluggesellschaften – definierte Fluggesellschaften, die gesonderten Regelungen gemäß § 14 der AGB unterliegen.
    14. Servicegebühr – nicht rückzahlbare Gebühr, die vom Leistungsanbieter im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen, die er zugunsten des Nutzers erbringt, erhoben wird und die von der Art und dem Charakter der erbrachten Dienstleistungen abhängt – im in der vorliegenden Ordnung genannten Umfang.
    15. Zahlungsinstrument – eine individualisierte Einrichtung oder eine durch den Nutzer und den Leistungsanbieter vereinbarte Reihe von Verfahren, mit denen der Benutzer eine Erklärung mit einer Zahlungsanweisung vorlegt.
    16. Zahlungskarte – Zahlungsinstrument, das die Erteilung einer Zahlungs-, Überweisungs- oder Auszahlungsanweisung von Geldmitteln über spezialisierten Anbieter ermöglicht.
  • § 3. VERANTWORTUNG DES NUTZERS FÜR DIE NUTZUNG DES RESERVIERUNGSSYSTEMS

    1. Der Nutzer bestätigt, dass er uneingeschränkt geschäftsfähig ist und dass er rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingehen kann.
    2. Der Nutzer versichert, dass er bei Fragen über die Reservierung, Kauf von Flugtickets und Aufgabe einer Reservierung sowie Kauf von verfügbaren Dienstleistungen, die in den vorliegenden AGB beschrieben sind, sowie von anderen im Reservierungssystem verfügbaren Dienstleistungen, das Reservierungssystem ausschließlich in Übereinstimmung Recht mit dem geltenden Recht nutzen wird.
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, nach Reservierungen von Dienstleistungen unter eigenem Namen zu fragen und Zahlungen für die reservierten Flugtickets und/oder andere Dienstleistungen mit eigener Zahlungskarte zu realisieren. Anfragen nach Reservierungen von Dienstleistungen unter einem fremden oder falschen Namen und die Realisierung von Zahlungen für reservierte Flugtickets und/oder andere Dienstleistungen unter Verwendung einer fremden oder gefälschten Zahlungskarte werden unverzüglich an zuständige Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
    4. Der Nutzer ist verpflichtet, entsprechende und gültige Dokumente zu besitzen, die die Realisierung von Dienstleistungen, welche über das Reservierungssystem bzw. das Callcenter gekauft wurden oder den Aufenthalt im Land der Realisierung dieser Dienstleistungen ermöglichen, insbesondere eine gültigen Personalausweis, gültigen Reisepass, die bei der Einreise erforderlichen Visa und andere Dokumente, die je nach Umfang der realisierten Dienstleistungen erforderlich sein können.
    5. Der Nutzer ist verpflichtet, alle notwendige Informationen zu verifizieren, auf die im Reservierungssystem oder Callcenter hingewiesen wird, unter anderem sanitäre Informationen, Informationen über die Terrorgefahr und gesundheitliche Anforderungen, die die Realisierung der Dienstleistungen betreffen.
    6. eSky trägt keine Verantwortung für das Fehlen von entsprechenden oben genannten Dokumenten des Nutzers, einschließlich des Einreise- oder Transitvisums, die in dem Land, in welchem die Dienstleistungen realisiert werden oder in welchem der Nutzer umsteigt, wie auch für die Nichterfüllung der Pflichten, die im Pkt. 5 oben beschrieben wurden. Der Nutzer kann alle Informationen über das Reservierungssystem oder das Callcenter, das Portal www.eSkyTravel.ch und auf der Homepage des Außenministeriums erhalten
  • § 4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    • eSky informiert, dass nach Erhalt der Suchergebnisse, im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung andere Angebote der gleichen Dienstleistung eines Drittanbieters, als die durch das Reservierungssystem zuvor gefundenen erscheinen können. Der Erhalt eines Suchergebnisses, sofern es nicht anschließend durch Aufgabe und Bezahlung der Reservierung im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung, sofort bestätigt wird, führt nicht zur Entstehung eines Anspruchs bei dem Kunden auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags über Ticketverkauf oder Kauf anderer Dienstleistungen von Unternehmen, die die im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung bestellten Dienstleistungen realisieren.

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

  • § 5. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    • Alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten der Nutzer und Zahler sowie aller anderen Personen, die das Portal www.eSkyTravel.ch nutzen, sind in der Datenschutzerklärung beschrieben, unter der Adresse: https://www.eSkyTravel.ch/datenschutz
  • § 6. AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN UND IHRE ZUSTELLUNG

    1. Für Dienstleistungen, die über das Portal www.eSkyTravel.ch oder das Callcenter erworben werden, stellt der Lieferant oder der Leistungsanbieter elektronische Rechnungen aus. Mit dem Kauf und die Akzeptanz der vorliegenden AGB erteilt der Nutzer seine Zustimmung zum Erhalt elektronischer Rechnungen im Sinne von Art. 2 Pkt. 32 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Mehrwertsteuer.
    2. Elektronische Rechnungen für die Dienstleistungen werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystems oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
    3. Änderungen von Daten in der durch eSky zugestellten elektronischen Rechnung, die durch den Nutzer im Personalfragebogen angegeben werden, werden gemäß den in entsprechenden Rechtsvorschriften genannten Regeln realisiert.
    4. Sollen Dienstleistungen für mehr als einen Nutzer reserviert werden, wird die Rechnung, falls kein Käufer genannt wird, an den die Rechnung ausgestellt werden soll, an die Daten des ersten Nutzers der Reservierung für mehrere Personen ausgestellt, und an die E-Mail-Adresse gesendet, die im Reservierungssystem angegeben wurde.
    5. Die Leistungsanbieter und die Lieferanten können unabhängig von den von eSky realisierten Bedingungen Sonderbedingungen für die Rechnungsstellung angeben.

ZAHLUNGSFORMEN UND ZAHLUNGSARTEN

  • § 7. ZAHLUNGSFORMEN UND ZAHLUNGSARTEN

    1. Der Nutzer kann, sofern eSky im Rahmen des Reservierungssystems eine solche Form zur Verfügung stellt, folgende Zahlungsformen im Rahmen der Dienstleistungen, die über das Portal www.eSkyTravel.ch oder das Callcenter realisiert werden, wählen:
      1. Realisierung einer Zahlungstransaktion mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments,
      2. Online-Banküberweisung,
      3. Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto,
      4. Einzahlung über eine lokale Zahlungsinstitution, deren Angebot durch eSky im Reservierungssystem zur Verfügung gestellt wurde – zu den Bedingungen, die durch diese Zahlungsinstitution festgelegt wurden,
      5. andere, besondere Mittel, die für das jeweilige Land vorgesehen sind, in dem die Transaktion über Reservierungssystem realisiert wird und die beim Reservierungsprozess der jeweiligen Dienstleistung ausführlich genannt sind.
    2. Die Nutzer wählen die bevorzugte Zahlungsform im Personalfragebogen des Reservierungssystems oder auf Grundlage einer Erklärung, die über das Callcenter abgegeben wird, wobei:
      1. die Überweisung der Geldmittel auf das in der E-Mail genannte Bankkonto unter Bestätigung der Aufgabe einer Reservierung für die gewählten Dienstleistungen getätigt werden soll,
      2. sich in der Überweisung und Zahlungsanweisung jedes Mal die Information befinden muss, die den Vor- und Nachnamen des im Reservierungssystem genannten Nutzers sowie die Identifikationsnummer der jeweiligen Dienstleistung, wie z. B. die Reservierungsnummer beinhaltet.

      Für Flugtickets gilt:

      1. die Zahlung per Überweisung von Geldmitteln vom Bankkonto ist ausschließlich bei einer Reservierung von Flugtickets über die Webseite www.eSkyTravel.ch mindestens 2 Tage im Voraus möglich. Wählt der Nutzer als Zahlungsform die Überweisung von Geldmitteln vom Konto, ist er verpflichtet den eSky für das gekaufte Flugticket zustehenden Betrag innerhalb von 24 Stunden ab Aufgabe der Reservierung zu bezahlen, damit die Reservierungsbedingungen erhalten bleiben.
      2. die Flugtickets, die per Überweisung von Geldmitteln vom Bankkonto oder per Online-Banküberweisung bezahlt werden, werden durch eSky an dem Tag ausgestellt, an dem der vom Nutzer für das Flugticket zustehende Betrag auf dem angegebenen Bankkonto gebucht wird – falls die Buchung vor 20:00 Uhr stattfindet. Eine Ausnahme stellen arbeitsfreie Tage dar, die auf der Webseite des Reservierungssystems definiert sind – dann erfolgt die Realisierung am nächsten Werktag, gemäß den bei den Beförderern geltenden Bedingungen, statt.
      3. Zahlungen für Flugtickets der Low-Cost-Fluggesellschaften werden während des Online-Einkaufs mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments oder per Überweisung von Geldmitteln vom Bankkonto des Nutzers getätigt, falls eine solche Dienstleistung im Reservierungsformular oder mittels Callcenter bestellt wurde.

      Für Hoteldienstleistungen gilt:

      1. Zahlung für die Hoteldienstleistung direkt an den Lieferanten, die vor der Ankunft des Nutzers im Objekt getätigt wird, wo für die korrekte Realisierung der Zahlung allein der Nutzer verantwortlich ist.
      2. Zahlung für die Hoteldienstleistung über den Leistungsanbieter vor der Ankunft des Nutzers im Objekt, wo die im Punkt 1 oben genannten Zahlungsformen akzeptiert werden.
    3. Zahlung mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments ist eine sichere Transaktion und wird folgendermaßen realisiert:
      1. der Nutzer des Reservierungssystems tätigt den Kauf, indem der die Zahlungskarte VISA, Eurocard, Master Card, Diners Club, American Express benutzt oder auf der Grundlage eines anderen Zahlungsinstruments, das von eSky genannt und mit dem Nutzer vereinbart wurde – auf eine im Reservierungssystem vorgesehene Art und Weise oder zu den mit dem Callcenter vereinbarten Regeln.
      2. bei der Wahl der Zahlungskarte als Zahlungsform ist der Nutzer verpflichtet, im Personalfragebogen des Reservierungssystems Felder auszufüllen, die die Daten der von ihm verwendeten Zahlungskarte definieren
      3. nach Meldung der Reservierung wird die Zahlungskarte automatisch durch das Reservierungssystem im System order by phone autorisiert und mit dem für die erworbenen Dienstleistungen zustehenden Betrag belastet.
      4. werden Dienstleistungen betreffend Reservierung und Bezahlung für Flugtickets realisiert, erfolgt die Belastung der Zahlungskarte in zwei Transaktionen, der Netto-Ticketpreis mit den Flughafengebühren wird durch die Fluggesellschaft eingezogen und die Servicegebühr wird durch den Leistungsanbieter eingezogen, es besteht die Möglichkeit die zustehenden Beträge in einer Transaktion einzuziehen.
      5. werden Dienstleistungen betreffend Reservierung und Bezahlung für Hoteldienstleistungen realisiert, wird durch das System nach der Belastung der Karte und Verbuchung der Zahlung, ein Voucher an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse gesendet, der den Erwerb der Hoteldienstleistung bestätigt und den Nachweis für den Erwerb der Hoteldienstleistung, der für die Inanspruchnahme der Dienstleistung notwendig ist, darstellt.
    4. Die Zahlungen für Dienstleistungen, die über eSky auf Grundlage der über das Reservierungssystem oder das Callcenter getätigten Reservierungen realisiert werden, erfolgen in der Währung, in welcher die Preise für die Flugtickets und Hoteldienstleistungen dargestellt sind.

FLUGTICKETS

  • § 8. FLUGTICKETS

    1. Hinsichtlich des Zurverfügungstellens den Nutzern von Angeboten der Fluggesellschaften, die bei IATA (International Air Transport Association) akkreditiert sind, handelt eSky als Agent dieser Fluglinien und im Falle von Anbietern, die andere Dienstleistungen über das Reservierungssystem anbieten, als Administrator des Portals www.eSkyTravel.ch. Unternehmen, die Flugdienstleistungen gegenüber dem Nutzer erbringen und die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung des Flugs tragen, sind konkrete, bei IATA akkreditierte Fluggesellschaften, in deren Namen und zu deren Gunsten der Leistungsanbieter handelt und deren Name während des Reservierungsprozesses wie auch auf dem Nutzer zugestellten Ticket angegeben wird.
    2. Im Fall der Low-Cost-Fluggesellschaften handelt der Leistungsanbieter als ein Vermittler, der bei dieser Fluggesellschaft tatsächliche Handlungen vornimmt, die mit der Realisierung und der Zustellung eines bei dieser Fluggesellschaft gemäß Anweisungen des Nutzers für ihn sowie in seinem Namen bestellten Tickets verbunden sind und mit Hilfe des Reservierungssystems oder des Callcenters übermittelt werden. Realisierung der Dienstleistung als auch die Prüfung einer Reklamation unterliegt den allgemeinen Bedingungen dieser Beförderer, die während des Reservierungsprozesses genannt werden.
    3. Im Fall von Charterverbindungen, die durch einen Reiseveranstalter organisiert werden, handelt eSky als Agent und stellt die durch das Unternehmen, das den Flug organisiert, genannten Bedingungen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Charterdienstleistung trägt der Veranstalter.
    4. Die Parteien des Beförderungsvertrags sind: der in dem Angebot konkret genannte und beschriebene Leistungsanbieter, der Flugbeförderungsdienstleistungen anbietet, die Gegenstand des Vertrags sind sowie der Nutzer. Die oben genannten, über das Portal www.eSkyTravel.ch geschlossenen Verträge werden auf der Grundlage von allgemeinen im Reservierungssystem verfügbaren Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter, mit den der Nutzer einen Vertrag abschließt, realisiert.
    5. Der Nutzer stellt eine Anfrage nach einer Reservierung, indem er eine der durch das Reservierungssystem vorgeschlagenen Flugverbindungsoptionen wählt und im Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt, deren Verarbeitung in § 5 der AGB festgelegt ist.
    6. Bestätigung der Anfrage und Änderung des Preises:
      1. Der Nutzer erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung der Reservierung, die neben der Reservierungsnummer auch eine Information über die gewählte Verbindung, den Gesamtpreis und die Zahlungsform enthält. Der Preis des Flugtickets beinhaltet unter anderem: den Nettotarif des Beförderers, Flughafengebühren, Steuern, nicht rückzahlbare Servicegebühr für die Ausstellung des Tickets, zusätzliche Gebühren, wie auch alle Gebühren für sonstige Dienstleistungen, die integrale Bestandteile der Beförderung darstellen und in der Zusammenfassung der Transaktion im Reservierungssystem aufgeführt werden.
      2. Aufgrund des vorläufigen Charakters der vorgenommenen Reservierung wird der Ticketpreis bis zum Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanbieter die Bezahlung erhält, nicht garantiert.
      3. Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Tätigung der Zahlung die in der übersandten Bestätigung enthaltenen Angaben sowie Informationen über den Termin der Bezahlung der Reservierung zwecks Erwerb des Flugtickets zu dem während der Suche im Reservierungssystem genannten Preis auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
    7. Kauf des Flugtickets:
      1. Der Nutzer erwirbt das Flugticket unter der Bedingung, dass er seine wahrheitsgetreuen personenbezogenen Daten in das Reservierungssystem eingibt. Vor dem Kauf des Flugtickets ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen, sie zu akzeptieren und die Reservierungsbedingungen sowie die Tarifbedingungen der durch den Nutzer gewählten Flugverbindungen zu lesen, die im Reservierungssystem verfügbar sind. Für mit der Ausstellung des Tickets verbundene Tätigkeiten bezieht der Leistungsanbieter eine nicht rückzahlbare Servicegebühr, deren Wert im Reservierungsprozess angegeben wird.
      2. Der Nutzer reserviert das Flugticket im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter in Anlehnung an die Verfügbarkeit, den Preis und die Möglichkeit der Realisierung der Dienstleistung, die im Reservierungssystem angegeben oder die über das Callcenter zum Zeitpunkt der Durchführung der Reservierung festgelegt wird.
      3. Nachdem der Leistungsanbieter eine Meldung über die Reservierung erhält, behält er sich das Recht vor, den Nutzer zu kontaktieren, um die Daten des Nutzers zu verifizieren und die Bedingungen der Reservierung zu bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, den Nutzer zu kontaktieren, legt der Leistungsanbieter die Reservierung in Übereinstimmung mit den Bedingungen, zu den der Nutzer die Meldung tätigte an. Der Leistungsanbieter wird diese Reservierung realisieren, wenn der Nutzer einen Betrag einzahlt, der mindestens dem Ticketpreis entspricht, erhöht um den Wert der Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer im Rahmen des Reservierungsprozesses festgelegt wurden sowie um den Wert der Servicegebühr.
      4. Zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer festgelegt wurden und die im Rahmen der Reservierung realisiert werden sollen (z. B. spezielle Mahlzeit, Punkteberechnung im Programm frequent flyer, Flug mit einem Tier, Übergepäck, Sondergepäck in der Kabine, Kind ohne Betreuung, zusätzliche Betreuung für den Passagier, Hilfe für Behinderte, Wiege für ein Kind und andere) sollen über das Callcenter oder an die von eSky genannte E-Mail-Adresse gemeldet werden, damit die Möglichkeit ihrer Realisierung verifiziert werden kann.
      5. Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, die Ausstellung des Tickets zu verweigern, wenn der durch den Nutzer gewählte Tarif mit seiner Bestimmung auf Grundlage der Verkaufsbedingungen im Rahmen des jeweiligen Angebots nicht übereinstimmt oder wenn andere begründete Einschränkungen in den Verträgen zwischen den Beförderern bestehen, auf die der Leistungsanbieter keinen Einfluss hat.
    8. Die Zahlungsformen für den Kauf von Flugtickets werden zu den im Punkt VII der AGB genannten Regeln realisiert.
    9. Das Flugticket des Nutzers wird durch den Leistungsanbieter in elektronischer Form ausgestellt.
    10. Elektronischen Flugtickets, die auf dem Portal www.eSkyTravel.ch erworben wurden, werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystem oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
    11. Stornierung der Reservierung durch Verschulden des Beförderers:
      1. eSky haftet nicht für Änderungen und Stornierungen, die in den Reservierungen der Nutzer des Reservierungssystems durch die Fluggesellschaften durchgeführt werden. Informationen über eventuelle Änderungen in der Reservierung des Nutzers werden durch eSky an die im Personalfragebogen genannte E-Mail-Adresse gesendet oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer mitgeteilt.
      2. Der Nutzer sollte alle Ansprüche, die sich aus der Stornierung oder Änderung ergeben, einschließlich der vom Beförderer verschuldeten Verspätungen, direkt an den Beförderer richten. Die Beförderer haften zu den Bedingungen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens.
    12. Rückgabe des Flugtickets:
      1. Dem Zahler steht das Recht zu, das über das Portal www.eSkyTravel.ch gekaufte Ticket zurückzugeben, sofern dies die Tarifbedingungen erlauben, die unmittelbar vom Beförderer festgelegt werden. Die Rückgabe des Flugtickets kann mit einer Strafgebühr verbunden sein, deren Höhe durch den Beförderer festgelegt wird.
      2. Sollten die Tarifbedingungen die Möglichkeit vorsehen, das Flugticket zurückzugeben, sollte der Zahler telefonisch das Callcenter kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben.
      3. Je nach verwendeter Zahlungsform wird der dem Zahler vom Beförderer für das zurückgegebene Flugticket geschuldete Betrag innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem der Leistungsanbieter den fälligen Betrag erhält, direkt auf das Konto des Zahlers oder auf das Konto der Zahlungskarte überwiesen. Als Rückgabedatum wird das Datum angenommen, an dem Geld vom Bankkonto des Leistungsanbieters abgebucht wird.
    13. Änderungen/Modifizierungen in der Reservierung, zusätzliche Dienstleistungen:
      1. Der Nutzer kann Änderungen in der Reservierung vornehmen, indem er das Callcenter anruft oder das auf dem Portal www.eSkyTravel.ch befindliche Kontaktformular ausfüllt. Sollte der Flug in weniger als 48 Stunden stattfinden, kann eine Modifizierung der Reservierung nur mittels Callcenter durchgeführt werden.
      2. Sollten die Tarifbedingungen die Möglichkeit vorsehen, das Flugticket zurückzugeben, sollte der Zahler telefonisch das Callcenter kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben.
      3. Die Kosten der Änderungen eines Flugtickets hängen von den Sätzen und Möglichkeiten, Änderungen durchzuführen, des jeweiligen Beförderers ab. Die Gesamtkosten der Änderung einer Flugticket-Reservierung beinhalten:
        • Grundgebühr für die Änderung/ eine zusätzliche Dienstleistung (die sich aus einer Gebühr für die Ticketänderung gemäß Ordnung und Gebührentabelle der jeweiligen Fluggesellschaft sowie einer nicht rückzahlbaren Servicegebühr für die Änderung/ Bestellung einer zusätzlichen Leistung zusammensetzt),
        • Differenz zwischen den Tarifpreisen (Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Ticketpreis und dem aktuellen Ticketpreis zum Zeitpunkt der Änderung),
        • Differenz zwischen den Steuern und Flughafengebühren (ein potenzieller Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Wert der Steuern und Gebühren und ihrem Wert zum Zeitpunkt der Änderung)
      4. Die Modifizierung der Reservierung im Reservierungssystem wird durch den Leistungsanbieter zu den in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen für die Änderungen im bereits gekauften Ticket genannten Regeln durchgeführt.
        Tabelle der Servicegebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket (in EUR):
        Änderung SF pro Person
        Änderungen im Ticket (einschließlich: Änderung des Datums und der Reisestrecke, des Nachnamens des Passagiers) 12
        Stornierung oder Rückgabe des Tickets 12
        Bestellung von Zusatz- oder Sondergepäck 8
        Bestellung der Begleitung für ein ohne Betreuung reisendes Kind 6
        Reservierung des gewählten Sitzplatzes im Flugzeug 8
        Bestellung einer speziellen Mahlzeit 6
        Tiertransport 7
        Vorrang beim Boarding 7
        Zusätzliche Dienstleistungen, die von der Fluggesellschaft angeboten werden 7
        Online-Check-in/Hilfe bei der Durchführung des Check-ins 7
      5. Der Nutzer kann die Bezahlung für die Änderung in der Reservierung eines Flugtickets in der im Punkt VII der AGB genannten Form realisieren. Die Bezahlung mit der Zahlungskarte wird mit Hilfe des Callcenters realisiert. Im Fall einer Bezahlung per Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto, erhält der Nutzer die Bestätigung der Änderung per E-Mail, die folgende Angaben enthält: Einzelheiten der Reservierung (Reservierungsnummer, Passagierdaten, Einzelheiten der Verbindung und Informationen über zusätzliche Dienstleistungen und Tarifbedingungen), Zahlungsangaben und den Betrag der Änderung.
      6. Manche Hilfstarife, die im Reservierungssystem erhältlich sind, haben genau festgelegte Bedingungen für das Reservieren und Ausstellen von Flugtickets. Das betrifft insbesondere Tarife, die mindestens 3, 7 oder 14 Tage im Voraus reserviert und gekauft werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Änderung des Flugticketpreises führen. eSky behält sich das Recht vor, die Reservierung des Nutzers zu stornieren, die genau drei, sieben oder vierzehn Tage vor dem Abflug getätigt wurde – wegen Überschreitung durch den Nutzer des Kauflimits, das in den Tarifbedingungen des Beförderers genannt wird, zu den von ihm festgelegten Bedingungen. Die Fluggesellschaft kann eine frühere Ausstellung des Tickets verlangen. In einem solchen Fall erhält der Nutzer von uns eine Information an die aktuelle E-Mail-Adresse über den erforderlichen Einzahlungstermin.
  • § 9. ANSCHLUSSFLÜGE

    1. Im Rahmen der im Reservierungssystem verfügbaren Dienstleistungen können die Nutzer Anschlussflüge reservieren. Der Flug, der als „Anschlussflug“ gekennzeichnet wird, umfasst mindestens zwei Flugverbindungen mit einem oder mehreren Umstiegen, einen oder mehrere Beförderer, wobei jeder Flug als eine separate Dienstleistung behandelt wird und die Beförderer arbeiten hinsichtlich der Organisation eines solchen Fluges („Anschlussflug“) nicht zusammen. Die Kombination von Flügen, die mit Hilfe des Reservierungssystems im Rahmen der Dienstleistung eines Anschlussfluges gefunden wurde, wird nachfolgend „Reise“ genannt.
    2. Der Kauf von Flugtickets für einen Anschlussflug ist ein Kauf von mehr als einem Flugticket, das mehrere Flüge mit Umstiegen umfasst, für die der Nutzer separate Flugtickets bei einem oder bei mehreren Beförderern im Rahmen eines Transaktionsprozesses im Reservierungssystem erhält. Die Summe der für die jeweilige Reise mit einem Anschlussflug gekauften Tickets stellt kein gesamtes Flugticket dar, das die jeweiligen Flüge im Rahmen der Reise umfasst.
    3. Der Kauf durch den Nutzer von separaten Tickets für jeden Flug im Rahmen eines Anschlussfluges und die Tatsache, dass es zwischen den Flugverbindungen kurze Umsteigemöglichkeiten geben kann (je nach Suchparameter, die durch den Nutzer angegeben werden und Verfügbarkeit der Flüge im Reservierungssystem), kann potentiell mit einem Risiko der Annullierung, Verspätung oder Änderung der Abflugzeit behaftet sein, und der daraus folgenden Unmöglichkeit, die weitere Verbindung oder Verbindungen im Rahmen der Reise in Anspruch zu nehmen.
    4. Die Verfügbarkeit von Anschlussflügen in den jeweiligen Kombinationen hängt von der Verfügbarkeit der Tickets für Flugverbindungen bei den jeweiligen Beförderern und von den Kriterien, die von dem Nutzer im Reservierungssystem gewählt werden, ab.
  • § 10. PAKET FLUG + HOTEL

    1. Im Rahmen der im Reservierungssystem oder über das Callcenter verfügbaren Dienstleistungen können die Nutzer eine Reservierung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Dienstleistungen durchführen, die mindestens den Kauf eines Flugtickets sowie einer Hoteldienstleistung umfassen und so die Grundlage für den Abschluss eines Pauschalreisevertrags zwischen dem Nutzer und eSky darstellt („Vertrag“).
    2. Der Vertrag wird ausschließlich im Fall der Realisierung von Dienstleistungen geschlossen, die vom vorliegenden Punkt umfasst werden, dessen Akzeptanz über das Reservierungssystem oder das Callcenter erfolgt. Die Bestätigung des Abschlusses des Vertrags und seine Bestandteile werden in einem separaten Dokument an die im Reservierungssystem angegebene oder über das Callcenter mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt.
    3. Der Reiseveranstalter für den Nutzer, der die jeweiligen Dienstleistungen zu den im vorliegenden Punkt genannten Regeln wählt, ist eSky.pl Spółka Akcyjna, mit Sitz in Radom, plac Jagielloński 8, Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa, XIV. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der KRS-Nr. 0000383663, Steuernummer NIP 948-19-87-199, statistische Nummer REGON 670140736, Grundkapital 990 471,00 PLN vollständig eingezahlt.
    4. Der Reiseveranstalter haftet für die Erbringung von Dienstleistungen, die vom vorliegenden Punkt und dem Pauschalreisevertrag umfasst werden, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen von dem Veranstalter oder von anderen Dienstleistungsanbietern erbracht werden sollen. Gemäß den diesbezüglich geltenden Vorschriften schränkt eSky seine Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Dienstleistungen bis zum Dreifachen des Preises der Pauschalreise in Bezug auf jeden Nutzer ein. Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    5. Der Reiseveranstalter leistet dem Nutzer, der sich in einer schwierigen Situation befindet, unverzüglich die entsprechende Hilfe; sollte es aufgrund von unvermeidlichen und außerordentlichen Ereignissen nicht möglich sein, dem Nutzer seine Rückbeförderung in Übereinstimmung mit dem Pauschalreisevertrag zu ermöglichen, trägt der Veranstalter die Kosten für die notwendige Unterkunft des Nutzers für die Dauer von 3 Nächten, je nach Möglichkeit in einer Kategorie, die der Kategorie gleicht, welche im Pauschalreisevertrag vereinbart wurde.
    6. Die Reservierung der im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen wird durch den Nutzer nach den durch ihn genannten Parametern und Kriterien durchgeführt, auf deren Grundlage im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter entsprechende ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen und der wichtigsten Eigenschaften der touristischen Dienstleistungen, Rechte und Pflichten des Nutzers und des Veranstalters übermittelt werden.
    7. Der Reiseveranstalter informiert, dass die wirksame Realisierung von machen, im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen von der Kommunikation in der Amtssprache des jeweiligen Reiseortes oder in englischer Sprache abhängen kann.
    8. Ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen über das Reservierungssystem im Rahmen des vorliegenden Punktes befinden sich in der Anlage Nr. 1 zu den vorliegenden AGB.
    9. Ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen über das Callcenter im Rahmen des vorliegenden Punktes befinden sich in der Anlage Nr. 4 zu den vorliegenden AGB.
    10. Der Nutzer, der die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, ist geschützt, sollte der Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden - zu den in der Anlage Nr. 1 und 4 zur vorliegenden Ordnung genannten Regeln.
    11. Der im Reservierungssystem oder im Kontakt mit dem Callcenter genannte Preis für die Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Punktes enthält den Preis für die Pauschalreise inklusive Steuern und bei Bedarf inklusive aller zusätzlichen Gebühren und anderen Kosten oder – wenn man begründeterweise nicht erwarten kann, dass diese Kosten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags berechnet werden – eine Information über die Art der zusätzlichen Kosten, mit den der Reisende belastet werden kann.
    12. Eine Preiserhöhung ist nur dann möglich, wenn sie sich unmittelbar einer der folgenden Tatsachen ergibt:
      1. Änderung des Preises für die Personenbeförderung infolge einer Änderung der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen;
      2. Änderung der Höhe der für Reiseleistungen, die Bestandteil des Vertrags sind, zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Pauschalreise mitwirken, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Flughafengebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen;
      3. Änderung der für die betreffende Pauschalreise relevanten Wechselkurse.
    13. Der Preis, der im Pauschalreisevertrag vereinbart wurde, darf im Zeitraum von 20 Tagen vor dem Datum, an dem die Realisierung der in diesem Punkt genannten Dienstleistungen beginnt, nicht erhöht werden.
    14. Der Nutzer darf von dem Pauschalreisevertrag zu jedem Zeitpunkt vor dem Beginn der Pauschalreise zurücktreten, wobei der Nutzer verpflichtet werden kann, eine entsprechende und begründete Gebühr für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag an den Reiseveranstalter zu bezahlen. Sollten die Gebühren für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag im Pauschalreisevertrag nicht festgelegt sind, entspricht die Höhe dieser Gebühr dem Preis der Pauschalreise, gemindert um die gesparten Kosten oder Einnahmen aus einer alternativen Nutzung der jeweiligen touristischen Dienstleistungen. Auf Wunsch des Reisenden begründet der Reiseveranstalter die Höhe der Gebühren für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.
    15. In dem Pauschalreisevertrag kann die Gebühr für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag festgelegt werden – in einer Höhe, die davon abhängt, zu welchem Zeitpunkt vor dem Beginn der Pauschalreise es zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag kam, von der erwarteten Kosteneinsparung und den erwarteten Einnahmen aus einer alternativen Nutzung der jeweiligen touristischen Dienstleistungen. Die Gebühr wird von dem durch den Reisenden eingezahlten Betrag abgezogen.
    16. Der Nutzer kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und keine Gebühren tragen, wenn unvermeidliche und außerordentliche Umstände am Zielort oder in seiner unmittelbaren Umgebung vorkommen, die einen bedeutenden Einfluss auf die Realisierung der Pauschalreise oder Beförderung der Reisenden an den Zielort haben. Der Nutzer kann ausschließlich die Rückzahlung der Einzahlung für die Teilnahme an einer Pauschalreise fordern, ohne eine diesbezügliche Entschädigung oder Wiedergutmachung.
    17. Der Reiseveranstalter realisiert die Rückzahlung der oben genannten getragenen Gebühren und Einzahlungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Auflösung des Pauschalreisevertrags.
    18. Im Rahmen von Dienstleistungen, die der vorliegende Punkt umfasst, kann der Nutzer ohne die Einwilligung des Reiseveranstalters alle ihm aus dem Pauschalreisevertrag zustehenden Rechte auf eine Person übertragen, die die Bedingungen zur Teilnahme an einer Pauschalreise erfüllt, wenn diese Person zugleich alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten übernimmt – wenn der Nutzer den Reiseveranstalter auf einem festen Datenträger innerhalb einer zumutbaren Frist informiert. Sollte die Übertragung der Rechte und die Übernahme der Pflichten für den touristischen Veranstalter mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, ist er bei der Forderung ihrer Bezahlung verpflichtet, sie dem Reisenden nachzuweisen, z. B. Kosten der Änderung der Daten des Nutzers. Diese Kosten müssen begründet sein und dürfen die tatsächlichen Kosten, die vom Reiseveranstalter aufgrund der Übertragung des Pauschalreisevertrags getragen wurden, nicht überschreiten. Eine Benachrichtigung, die nicht später als 7 Tage vor Beginn einer Pauschalreise eingeht, wird in jedem Fall als eine Benachrichtigung angesehen, die innerhalb einer zumutbaren Frist stattgefunden hat.
    19. Im Rahmen von Dienstleistungen, die der vorliegende Punkt umfasst, wird im Fall von Dienstleistungen, die außerhalb der Republik Polen realisiert werden, eine obligatorische Unfall- und Krankenversicherung für den Nutzer abgeschlossen. Ausführliche Informationen über diese Versicherung befinden sich unter den Links: Allgemeine Versicherungsbedingungen und Produktkarte. Der Nutzer wird dazu berechtigt sein, eine zusätzliche Versicherung für die Dienstleistungen, die durch eSky in einem im Reservierungssystem angegebenen oder über das Callcenter mitgeteilten Umfang realisiert werden, in Anspruch zu nehmen.
    20. Der Nutzer wird vom Organisator über alle speziellen Anforderungen informiert, die der Nutzer angegeben hat und den beide Parteien zustimmten.
    21. Der Nutzer ist im Rahmen der im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen verpflichtet, den Reiseveranstalter über alle Unstimmigkeiten zu informieren, die während der Realisierung der Pauschalreise festgestellt werden.
    22. Die Prüfung der Beschwerden der Nutzer im Rahmen des vorliegenden Punktes wird zu den im Punkt XVIII (Reklamationen) genannten Regeln erfolgen.
    23. Zu Gunsten des Nutzers, der das Portal www.eSkyTravel.ch nutzt, welcher die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Gebühr in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe an den Touristischen Garantiefonds abgeführt.
  • § 11. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

    1. Im Rahmen der Dienstleistungen, die im Reservierungssystem und über das Callcenter erhältlich sind, können die Nutzer zusätzliche Dienstleistungen reservieren, für die Gebühren zu bezahlen sind, die im Rahmen des Transaktionsprozesses im Reservierungssystem oder von dem Callcenter angegeben werden.
    2. Jede der vom Nutzer gewählten Dienstleistungen, die im vorliegenden Punkt beschrieben und die zugleich über das Reservierungssystem erhältlich sind, stellt ein integrales Element der Dienstleistung dar, für die die zusätzlichen Dienstleistungen reserviert wurden.
    3. Das Dienstleistungspaket eSky (nachfolgend „Dienstleistungspaket“ genannt) ist eine pauschale Transaktionsgebühr für eine oder mehrere Modifizierungen im Flugticket, die seinen integralen Teil darstellen, die über das Callcenter durchgeführt werden und im Reservierungssystem festgelegt sind. Kauft der Nutzer die Dienstleistung Dienstleistungspaket, ist er von der durch eSky in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket auferlegten Transaktionsgebühr befreit. Erhebt eine Fluggesellschaft in Übereinstimmung mit den Tarifbedingungen eine Gebühr für Änderungen/Rückerstattungen/besondere Dienstleistungen, ist der Nutzer verpflichtet, den Preis für die von der Fluggesellschaft genannte Dienstleistung zu bezahlen.
    4. Der Online-Check-in ermöglicht die Durchführung des Online-Check-ins im elektronischen System der jeweiligen Fluggesellschaft für das gekaufte Flugticket, falls im Reservierungsprozess eine solche Möglichkeit vorgesehen wurde. Die im Rahmen eines Online-Check-ins generierte Bordkarte wird an die durch den Nutzer während des Reservierungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse innerhalb einer Frist gesendet, die eine entsprechende Nutzung der Dienstleistung ermöglicht. Manche Fluggesellschaften können den Nutzer verpflichten, zusätzliche, im Reservierungsprozess nicht zur Verfügung gestellte Daten anzugeben, um den Online-Check-in durchzuführen. Der Nutzer ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben, um den Kontakt mit ihm zu ermöglichen, insbesondere unmittelbar vor seinem Abflug. Werden die Kontaktdaten nicht angegeben, werden Daten für den Online-Check-in später als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug des Flugzeugs angegeben, werden nicht aktuelle oder nicht komplette Daten angegeben oder werden die Anrufe von eSky nicht entgegengenommen, kann das dazu führen, dass die Durchführung eines Online-Online-Check-ins unmöglich wird und dass der Nutzer von der Fluggesellschaft festgelegte Gebühren zu tragen hat, oder dass die Realisierung der Beförderungsdienstleistung unmöglich wird.
    5. Sicheres Ticket – sollte es zur Verspätung oder Stornierung des Fluges kommen, wird eSky nach der Analyse von Daten, die den Flug des Nutzers betreffen, den Nutzer informieren, an wen er sich wenden soll, um eine entsprechende Entschädigung zu bekommen, d. h. an das Unternehmen AIRHELP LIMITED, 9B Amtel Building, 148 Des Voeux Road Central, Central, Hong Kong, CB No. 1926223, BR No. 61625023-000, das sich nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers der Sache annehmen wird. Gleichzeitig informiert eSky gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, dass der Nutzer berechtigt ist, direkt bei der Fluggesellschaft, die einen Flug durchführt, Forderungen geltend zu machen und Anträge zu stellen, um eine volle Entschädigung zu erhalten, auf die ein Passagier Anspruch haben kann.
  • § 12. VERBUNDENE REISELEISTUNGEN

    1. Der Nutzer, der das Portal www.eSkyTravel.ch in den nachfolgend genannten Fällen nutzt, erwirbt verbundene Reiseleistungen, unter den man eine Verbindung verstehen soll, die keine Pauschalreise ist, aus mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen besteht, die für dieselbe Reise oder denselben Urlaub erworben werden und die von separaten Verträgen mit den Lieferanten umfasst werden. Wobei es zur Entstehung von verbundenen Reiseleistungen kommt, wenn der touristische Unternehmer den Reisenden den Erwerb von touristischen Dienstleistungen erleichtert:
      1. bei einem Besuch oder einem Kontakt mit seinem Verkaufspunkt mit der Möglichkeit, die Wahl zu treffen und jeweils separat für jede touristische Dienstleistung zu bezahlen oder
      2. auf eine geordnete Art und Weise von einem anderen touristischen Unternehmen, in Bezug auf mindestens eine zusätzliche touristische Dienstleistung, falls der Vertrag mit diesem touristischen Unternehmen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Reservierung der ersten touristischen Dienstleistung abgeschlossen wird.
    2. Es kommt nicht zur Entstehung von verbundenen Reiseleistungen, obwohl die oben genannten Annahmen erfüllt werden, wenn es zu einer Verbindung von nicht mehr als einer Art von touristischen Dienstleistungen (Beförderung von Passagieren, Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Vermietung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen), mit einer oder mehreren touristischen Dienstleistungen kommt, die eine andere Dienstleistung darstellen, die den Reisenden angeboten wird und die einen integralen Teil der Dienstleistung darstellt: Beförderung von Passagieren, Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und zu anderen Zwecken als Wohnzwecke, Vermietung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen, wenn der Wert dieser Dienstleistungen weniger als 25 % des gesamten Wertes der verbundenen touristischen Dienstleistungen beträgt und sie nicht als ein wesentliches Element dieser Verbindung angezeigt werden und wenn sie aus anderen Gründen kein wesentliches Element dieser Verbindung darstellen. Darüber hinaus sind Reiseleistungen, Dienstleistungen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine verbundenen Reiseleistungen, es sei denn, die umfassen die Übernachtung.
    3. Ausführliche Informationen über den Erwerb von verbundenen Reiseleistungen sowie Rechten und Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme von solchen Dienstleistungen ergeben, befinden sich in der Anlage Nr. 2 und 3 zu den vorliegenden AGB.
    4. Zugunsten des Nutzers, der das Portal www.eSkyTravel.ch nutzt, welcher die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Gebühr in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe an den Touristischen Garantiefonds abgeführt.
  • § 13. ALLGEMEINE IATA-BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

  • § 14. VERWEISE AUF AGB DER FLUGGESELLSCHAFTEN

    Aer Lingus, Air Baltic, Air Europa, Air Iceland, Air Rarotonga, Air Southwest, Airasia, Atlas Blue / Royal Air Marocco, Aurigny, Bergen Air Transport, Blu Express, BlueAir Business Aviation, Blue Islands, Bulgaria Air, BRA, Condor, Corendon, DAT, easyJet, Eurowings, Excelairways, FlyBe, flythomascook.com, Germania Express, GOL, Helvetic, WOW air, Jet2, TUI fly, Jet Blue Airways, Jetstar Airways, Jetstar Asia Airways, Kulula, Luxair, Lydd Air, Air Italy, Nature Air, Nextjet, Norwegian, Pegasus Airlines, Ryanair, Smart Wings, Skytrans Airlines, Southwest, SpiceJet, Sprint Air, Spirit Airlines, Sun Country Airlines, SunExpress, ThomasCookAirlines.com, TUI Airways, Transavia, Virgin Blue - Virgin Australia, Viva Colombia, Viva Peru, Vueling, WestJet Airlines, Wizz AirLaudamotion, Volotea, Astra Airlines, Jazeera Airways, Satena, EasyFly, Wingo, VivaAerobus, Mayair, AirPanama, JetSmart, Passaredo, LCPeru, Peruvian, Avianca, LATAM, AZUL, SkyAirlines, Amaszonas, Boliviana de Aviación, Aerolínea de Antioquia.

HOTELRESERVIERUNG

  • § 15. HOTELRESERVIERUNG

    1. eSky bestimmt die Regeln der Zurverfügungstellung auf dem Portal www.eSkyTravel.ch und über das Callcenter von Hoteldienstleistungen, die von den Lieferanten den Nutzern, die die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, angeboten werden
    2. eSky ist keine Vertragspartei von Verträgen über die Erbringung von Hoteldienstleistungen und anderen damit zusammenhängende Verträgen, die über das Reservierungssystem geschlossen werden. Die Vertragspartei eines solchen Vertrags ist jedes Mal der Nutzer und der in dem Angebot konkret genannte und beschriebene Leistungsanbieter, der Dienstleistungen anbietet, die Gegenstand des Vertrags sind.
    3. Die über das Reservierungssystem geschlossenen Verträge, werden auf der Grundlage von allgemeinen Vertragsbedingungen mit jeweiligen Leistungsanbietern geschlossen und realisiert. Alle in im Reservierungssystem dargestellten Informationen zum Angebot basieren auf Daten, die direkt von den Lieferanten bereitgestellt werden. Die Bedingungen für die Reservierung von Hoteldienstleistungen, die von Lieferanten erbracht werden, sind in der Bestellung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten aufgeführt - https://developer.ean.com/terms/pl/
    4. eSky gewährleistet dem Nutzer im Rahmen der Reservierung von Hoteldienstleistungen:
      1. direkten Zugang zu den Einrichtungen, die Hotelanbieter im In- und Ausland anbieten,
      2. Möglichkeit, Dienstleistungen zu nutzen, die von Nutzern frei und individuell konfigurierbar und auf dem Portal www.eSkyTravel.ch erhältlich sind.
    5. Regeln für die Reservierung und Bezahlung für die Hoteldienstleistungen:
      1. Reservierung einer Hoteldienstleistung über das Reservierungssystem oder das Callcenter, bei gleichzeitiger Bezahlung durch den Nutzer zu Terminen, die sich aus dem Angebot des Objekts ergeben, direkt an den das Objekt anbietenden Lieferanten, ohne eine Einzahlung zugunsten von eSky.pl. S.A.
      2. Reservierung einer Hoteldienstleistung über das Reservierungssystem oder das Callcenter, bei der gleichzeitigen Bezahlung durch den Nutzer zu Terminen, die sich aus dem Angebot des Objekts ergeben, zugunsten von eSky.pl. S.A.
    6. Arten der Reservierung:
      1. Nicht garantierte Reservierung, die vom Nutzer nicht bezahlt wurde
      2. Garantierte Reservierung, die vom Nutzer bezahlt wurde oder wenn eine Verifizierung der Nutzerdaten zu den in den vorliegenden AGB genannten Regeln stattgefunden hat.
    7. Formen der Anfrage nach einer Reservierung von Hoteldienstleistungen:
      1. über das auf dem Portal www.eSkyTravel.ch verfügbare Reservierungssystem sowie auf anderen Webseiten, die mit eSky zusammenarbeitenden Unternehmen gehören.
      2. telefonisch unter der genannten Callcenter-Nummer.
    8. Bestätigung der Anfrage und des Preises:
      1. Der Nutzer bekommt, an die angegebene E-Mail-Adresse, eine Bestätigung der Anfrage, die neben der Reservierungsnummer auch eine Information über die Hoteldienstleistung, den Gesamtpreis und die gewählte Zahlungsform enthält.
      2. Der Preis für die Hoteldienstleistung wird in PLN oder in einer anderen Währung, die im Anfrageformular festgelegt wurde, ausgedrückt. Der Preis für die Dienstleistung beinhaltet die Gebühr für den Aufenthalt, Mehrwertsteuer und alle anderen Steuern und Gebühren, sofern auf der Webseite des Reservierungssystems oder in der E-Mail, die die Reservierung bestätigt, nicht anders angegeben.
      3. Sollte die reservierte Hoteldienstleistung entsprechend ihren Reservierungsbedingungen erfordern, dass der Nutzer die zustehende Zahlung an eSky leistet, wird aufgrund von Bedingungen, die durch die Lieferanten festgelegt werden, der in der Reservierungsbestätigung genannte Preis solange nicht garantiert, bis eSky die Bezahlung erhält.
      4. Der Nutzer ist verpflichtet, bevor er die Zahlung tätigt, die in der übersandten Bestätigung enthaltenen Angaben auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
    9. Bestellung einer Hoteldienstleistung:
      1. Der Nutzer kann eine Bestellung aufgeben unter der Bedingung, dass er wahre personenbezogene Daten im Reservierungssystem angibt. Vor der Bestellung ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen, sie zu akzeptieren und die Reservierungsbedingungen des durch den Nutzer gewählten Objekts, das die Dienstleistung anbietet, zu lesen, die im Reservierungssystem verfügbar sind.
      2. Nachdem eSky eine Meldung über die Reservierung erhält, kann eSky den Nutzer kontaktieren, um die Daten des Nutzers zu verifizieren und das Angebot zu bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, den Nutzer zu kontaktieren, haftet eSky nicht für eine wirksame Annahme der Reservierung durch den Lieferanten in Übereinstimmung mit dem Inhalt der Anmeldung, es sei denn, es wurde eine garantierte Reservierung im Sinne von Punkt XV Upkt. 6 der AGB oben durchgeführt.
      3. Jede Reservierung/Meldung wird durch eSky im Namen des Nutzers an den jeweiligen Lieferanten, als eine Bestellungserklärung übermittelt.
      4. Dem Anbieter und dem Lieferanten steht das Recht zu, die Reservierung zu annullierten, sollte der Nutzer am Tag des Beginns der Dienstleistung im Objekt, das die Dienstleistung anbietet, nicht erscheinen. Die Termine und Bedingungen der Annullierung werden in den ausführlichen Reservierungsbedingungen des Objekts, das die Dienstleistung anbietet, genannt.
    10. Die Reservierung einer Hoteldienstleistung erfolgt nach den Stornierungsbedingungen, die auf der Reservierungsseite des jeweiligen Lieferanten genannt sind.
    11. In besonderen Fällen behält sich eSky das Recht vor, nicht garantierte Reservierungen zu annullieren, wenn es keine Möglichkeit gibt, den Nutzer unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu kontaktieren. Der Nutzer kann eine garantierte Reservierung durchführen, indem er die Nummer seiner Zahlungskarte angibt. Der Kunde kann gebeten werden, den Scan der Karte und des Identitätsdokuments sowie des ausgefüllten UCCCF-Formulars für die Verifizierung der Korrektheit der Transaktion zuzusenden.
    12. Eventuelle Ansprüche der Nutzer und Anträge auf Entschädigung für die von ihnen erlittenen Schäden, sollten gegen die zuständigen Lieferanten geltend gemacht und realisiert werden. eSky haftet nicht für die mangelhafte Ausführung der Vermittlerdienstleistung.
    13. Die Rolle von eSky und anderer Firmen, die mit eSky auf dem Gebiet der Bereitstellung von Hotelobjekt-Datenbanken von Lieferanten kooperieren, ist es dem Nutzer den Zugang zu direkten Angeboten zu ermöglichen, die von den jeweiligen Lieferanten präsentiert werden.
    14. Die internationale Klassifizierung von Hotels, basierend auf dem Sternensystem, stellt eine unverbindliche Information über den Standard eines Hotels dar. Die Informationen zu Hotels, die im Reservierungssystem von eSky verfügbar sind, basieren auf einer subjektiven Bewertung des jeweiligen Hotels.

VERSICHERUNGEN

  • § 16. VERSICHERUNGEN

    1. Die Versicherungsgesellschaft ist Colonnade Insurance S.A. registriert in Luxemburg unter der Nummer B 61605, Hauptsitz: rue Jean Piret 1, L-2350 Luxemburg, tätig in Polen über Colonnade Insurance Société Anonyme Niederlassung in Polen, registriert beim Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa, XII. Abteilung KRS, unter der Nummer 0000678377, NIP 1070038451, mit Sitz in: ul. Marszałkowska 111, 00-102 Warszawa, E-Mail: info@colonnade.pl
    2. Der Versicherungsagent ist We Care Insurance Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice (40-265), ul. Murckowska 14A, eingetragen in das Unternehmensregister, geführt durch das Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nummer 0000751962, NIP: 954-279-73-53, REGON: 381493361; Stammkapital: 5.000,00 PLN (vollständig eingezahlt),
    3. eSky, der als Versicherungsnehmer handelt, führt alle faktischen und rechtlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung von Gruppenversicherungsverträgen im Sinne dieser AGB aus, einschließlich u. a.: informiert die Nutzer über die Bedingungen des Gruppenversicherungsvertrages, stellt ihnen die erforderlichen Dokumente bereit, bevor sie einer Gruppenversicherung beitreten, akzeptiert den Beitritt zur Gruppenversicherung, gibt Anweisungen über die Vorgehensweise im Falle eines Ereignisses, das der Gruppenversicherungsvertrag umfasst.
    4. Der Versicherungsnehmer teilt den Benutzern alle erforderlichen Informationen über den Umfang der Versicherungsdienstleistungen über das Reservierungssystem oder über das Callcenter mit.
    5. Der Versicherungsvertrag wird in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung und den in diesen AGB festgelegten Inhalten sowie den im Reservierungssystem oder über das Callcenter festgelegten Bedingungen abgeschlossen.
    6. Alle Dokumente, die den Umfang des zwischen dem Nutzer und der Versicherungsgesellschaft geschlossenen Gruppenversicherungsvertrages bestimmen, werden im Reservierungssystem oder über das Callcenter zur Verfügung gestellt.
    7. Das Dokument, das den Abschluss des Versicherungsvertrages bestätigt, ist ein Zertifikat, das dem Nutzer in elektronischer Form nach Abschluss des Buchungsvorgangs im Reservierungssystem oder über das Callcenter übermittelt wird.
    8. Das Zertifikat, die Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung sowie alle anderen Dokumente, die dem Nutzer im Reservierungssystem oder über das Callcenter zur Verfügung gestellt werden und die die Realisierung der über den Versicherungsnehmer erworbenen Dienstleistungen betreffen, werden an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
    9. Der Nutzer stellt eine Anfrage nach den Kosten für den Abschluss des Versicherungsvertrags, indem er eine der durch das Reservierungssystem oder das Callcenter vorgeschlagenen Optionen wählt und im Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt.
    10. Der Nutzer bezahlt für das Zertifikat unter der Bedingung, dass er im Reservierungssystem die wahren personenbezogenen Daten eingegeben hatte. Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen und zu akzeptieren sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gruppenversicherung und alle anderen Dokumente zu lesen, die dem Nutzer im Reservierungssystem oder durch das Callcenter zur Verfügung gestellt werden.
    11. Der Nutzer bekommt an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung, die unter anderem die Reservierungsnummer, eine Information über den Gesamtpreis des Zertifikats und die Zahlungsform enthält. Der Preis des Zertifikats wird in der Währung ausgedrückt, die im Reservierungssystem genannt oder über das Callcenter mitgeteilt wird.
    12. Die Zahlungsformen, die den Kauf des Zertifikats betreffen, werden zu den im Punkt VII der AGB genannten Regeln realisiert.
    13. Sollte der Versicherungsvertrag per Internet geschlossen werden, steht dem Verbraucher das Recht zu, Streitigkeiten außergerichtlich zu entscheiden und eine Beschwerde über die ODR-Plattform, verfügbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/, einzulegen.
  • § 17. ANDERE DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON UNTERNEHMEN ANGEBOTEN WERDEN, DENEN eSky WERBEFLÄCHEN VERMIETET

    1. Reservierungen von Urlaubsreisen:
      eSky realisiert keine Reservierungen und ermöglicht auch nicht die Reservierung von touristischen Dienstleistungen über das Reservierungssystem und das Callcenter, sondern erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an Fostertravel.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, mit Sitz in Warszawa, 00-131 Warszawa, ul. Grzybowska 2 Raum 15, registriert im Unternehmerregister des Amtsgerichts für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nummer 0000279954, NIP: 5252399530, REGON 140929718, Stammkapital in Höhe von 100 000,00 Zloty, die Dienstleistungen zu den in den AGB dieses Unternehmens – Reservierungsordnung für Pauschalreisen – genannten Regeln erbringt.
    2. Autovermietung:
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an rentalcars.com welches eine Marke der Gruppe TravelJigsaw Limited ist, eines in England und Wales eingetragenen Unternehmens (Registernummer 05179829) mit Sitz in 100 New Bridge Street, London, EC4V 6JA, das im Reservierungsprozess rentalcars.com als Vermittler tätig ist und Dienstleistungen zu den in den AGB für Dienstleistungen dieses Unternehmens www.rentalcars.com/TermsAndConditions.do genannten Bedingungen erbringt. Spezielle Bedingungen für bestimmte Fahrzeuge sind für diese Fahrzeuge angegeben und werden von den Unternehmen festgelegt, die die Dienstleistungen erbringen. eSky kann den Nutzer während der telefonischen Reservierung über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Dienstleistungen informieren.
    3. Visa-Vermittlung
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an 2WAYS Sp. z o.o. mit Sitz: 01-684 Warszawa, ul. Klaudyny 21, eingetragen in das Nationale Gerichtsregister KRS, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa, XIII. Wirtschaftsabteilung unter der KRS-Nummer 0000347295, NIP: 5252469934, Stammkapital in Höhe von 50 000,00 Zloty, (vollständig eingezahlt) die Dienstleistungen zu den in den AGB dieses Unternehmens www.wizaserwis.pl/Regulamin genannten Regeln erbringt. eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Visum-Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit 2WAYS während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.
    4. Parkplatzdienste:
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an ECOM MEDIA Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp.k. mit Sitz in Warszawa, ul. Erazma Ciołka 17 Raum 318, 01-445 Warszawa, eingetragen in das Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nummer 0000427517, deren Registrierdokumente von dem Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa geführt werden, XII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, NIP: 527-268-10-63 und REGON: 146228193, und die Dienstleistungen zu den in den AGB dieses Unternehmens https://parkingi.esky.pl/files/Regulamin_Serwisu_START_Parking.pdf genannten Regeln erbringt. eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Parkplatzdienste in Zusammenarbeit mit ECOM MEDIA während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.
    5. Transferdienste:
      Transferdienste: eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an Rideways, eine Marke der Gruppe TravelJigsaw Limited, eines in England und Wales eingetragenen Unternehmens (unter der Nummer 05179829) mit Sitz in 100 New Bridge Street, London, EC4V 6JA, das im Reservierungsprozess als Vermittler tätig ist und die Dienstleistungen zu den in den AGB für Dienstleistungen dieses Unternehmens https://www.rideways.com/information/terms genannten Regeln erbringt. Spezielle Bedingungen für bestimmte Transferdienste werden direkt bei ihnen angegeben und werden von den Unternehmen festgelegt, die die Dienstleistungen erbringen (Transferbetreiber). eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Dienstleistungen während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.
    6. Gepäckverfolgung:
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an BLUE RIBBON BAGS, LLC, die eine Gesellschaft nach Recht des US-Bundesstaates Delaware ist, mit Sitz in den Vereinigten Staaten, 119 West 40th Street, New York, NY 10018i, die Dienstleistungen zu den in den AGB für Dienstleistungen dieses Unternehmens https://www.blueribbonbags.com/ServiceAgreement genannten Regeln erbringt). eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Gepäckverfolgungsdienste in Zusammenarbeit mit BRB während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.

REKLAMATIONEN

  • § 18 REKLAMATIONEN

    1. Der Gegenstand der Reklamation kann die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer Dienstleistung sein, für deren Erbringung eSky verantwortlich ist. Der Gegenstand der Reklamation kann auch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer Dienstleistung durch eSky sein sowie auch von Dienstleistungen, die über eSky durch Drittunternehmen erbracht werden und deren Verantwortung jedes Mal durch diese Drittunternehmen unabhängig von eSky festgelegt wird.
    2. Die Reklamationen betreffend durchgeführter Reservierungen sowie des Erwerbs von Tickets und anderer touristischer Dienstleistungen können schriftlich im eSky-Büro, ul. Murckowska 14a, 40-265 Katowice, Polen oder per E-Mail an folgende Adresse vorgebracht werden: complaints@eSkyTravel.ch. eSky wird den Kunden über die Annahme der Reklamation und das Ergebnis ihrer Prüfung innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Erhalt oder in dem von dem Reiseveranstalter oder einem anderen Leistungsanbieter genannten Termin informieren.
    3. Sollte die vorgebrachte Reklamation Dienstleistungen betreffen, die von anderen Unternehmen erbracht werden, informiert eSky den Nutzer darüber und benachrichtigt ihn zugleich über die Möglichkeit, eine Reklamation bei diesem Unternehmen vorzubringen bzw. eSky bringt eine solche Reklamation mit Vollmacht des Nutzers und im Einvernehmen mit ihm, wenn im Inhalt der bei eSky vorgebrachten Reklamation Informationen beschrieben wurden, die es ermöglichen, die Reklamation bei dem Unternehmen vorzubringen, das die Dienstleistungen erbringt. Sollte es keinen Kontakt zu dem Nutzer geben, kann eSky selbständig Tätigkeiten im Interesse des Nutzers vornehmen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • § 19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. eSky behält sich das Recht vor, einseitig Änderungen im Inhalt dieser AGB vorzunehmen. Dabei wird die Regel beachtet, dass der Kunde an die während des Buchungsvorgangs akzeptierten AGB gebunden ist und dass der Kunde Zugriff auf die Archivversionen der AGB erhält. Jeder Kunde ist verpflichtet, diese AGB und sonstige zur Verfügung gestellte Dokumente, die die Einzelheiten der Dienstleistungen beschreiben, vor Durchführung der Reservierung zu lesen und ist seit dem Zeitpunkt der Reservierung und des Kaufs von Flugtickets oder von anderen Dienstleistungen, die über das Portal www.eSkyTravel.ch erhältlich sind, an die Bestimmungen der AGB und der Dokumente, die die Einzelheiten der Dienstleistungen beschreiben, gebunden.
    2. In durch diese AGB nicht geregelten Angelegenheiten finden die allgemein geltenden Rechtsvorschriften ihre Anwendung.
    3. Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Reservierungssystem verfügbaren Dienstleistungen auf der Ausführung tatsächlicher mit der Bestellung verbundener Handlungen durch die Nutzer der Dienstleistungen bei dem Lieferanten beruhen, wodurch die Bedingungen ihrer Reservierung zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung durch den jeweiligen Lieferanten für den Nutzer verbindlich sind – eine Rückgabe oder ein Rücktritt sind nur dann möglich, wenn der Lieferant eine solche Möglichkeit eingeräumt hat. Bei Verbraucherstreiten besteht die Möglichkeit die ODR-Plattform in Anspruch zu nehmen (online dispute resolution), die unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar ist.
    4. eSky trägt keine Verantwortung für Schäden, die der Nutzer durch Nichtstattfinden der Reise aufgrund eines Streiks der Mitarbeiter der Fluggesellschaft, des Flughafenpersonals, der Bahnmitarbeiter erlitten hat sowie für Schäden, die durch einen Streik des Hotelpersonals oder Einwirkungen höherer Gewalt entstanden sind, infolge deren die in den AGB genannten Dienstleistungen nicht erbracht werden können, denn eSky agiert nur als ein Unternehmen, das das Reservierungssystem zur Verfügung stellt und weder diese Leistungen erbringt noch die Wahl der Angebote von irgendeinem der Unternehmen suggeriert.
    5. Um dem Missbrauch einer Zahlungskarte vorzubeugen, behält sich eSky das Recht vor, die Daten des Besitzers der Zahlungskarte auf ihre Richtigkeit zusätzlich zu verifizieren oder zu bestätigen, dass der Besitzer der Zahlungskarte, die im Reservierungssystem genutzt wird, der Zahlung für die Reservierung zugestimmt hat.

REGELUNGEN ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  • § 20. REGELUNGEN ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG

    1. In Anlehnung an die Bestimmungen der vorliegenden AGB, informiert eSky über die Möglichkeit, vom Vertrag, den der Nutzer von eSky-Dienstleistungen über das Reservierungssystem oder das Callcenter geschlossen hat, gemäß Art. 27 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte, nachfolgend Gesetz genannt, zurückzutreten.
    2. Gemäß Art. 38 Pkt. 1 des Gesetzes, steht das Recht von einem Fernabsatzvertrag zurückzutreten nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zu, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers erbrachte, der vor Beginn der Dienstleistung informiert wurde, dass er nach der Erbringung der Dienstleistung das Recht vom Vertrag zurückzutreten verliert.
    3. Angesichts des obigen, informiert eSky vor Beginn der Erbringung der in den AGB beschriebenen Dienstleistungen, dass dem Nutzer, der einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung dieser Dienstleistungen abgeschlossen hatte, kein Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass er die Gründe dafür nennt und die Kosten innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss trägt – aufgrund der vollständigen Erbringung (auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers) der Dienstleistung durch eSky.pl S.A. in Form von Reservierungen der Dienstleistungen von Drittunternehmen – die Transaktionsgebühr von eSky.pl S.A. ist nicht rückzahlbar. Sollten Unternehmen, die die Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit vorsehen, einen Teil oder den gesamten Wert der Dienstleistung beim Rücktritt vom Vertrag zurückerstatteten, wird der Verbraucher darüber ausdrücklich informiert.


       

ANLAGE

  • ANLAGE 1

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE, WENN DIE VERWENDUNG EINES HYPERLINKS MÖGLICH IST

    • Die ihnen angebotene Verbindung von touristischen Dienstleistungen stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Angesichts des obigen werden ihnen alle EU-Rechte zustehen, die bei Pauschalreisen Anwendung finden. eSky trägt die volle Verantwortung für die gehörige Realisierung der gesamten Pauschalreise.
    • Darüber hinaus verfügt das Unternehmen eSky, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, über eine Versicherung zur Sicherstellung der Rückerstattung Ihrer Zahlungen und, sofern die Beförderung ein Teil der Pauschalreise ist, die Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung für den Fall, dass das Unternehmen eSky insolvent wird.
    • Mehr Informationen über die wichtigsten Rechte gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302. Wichtigste Rechte gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302.
      • Die Reisenden erhalten vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags alle notwendigen Informationen über die Pauschalreise.
      • Mindestens eines der Unternehmen haftet für die gehörige Erfüllung aller im Vertrag genannten Reiseleistungen.
      • Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Daten eines Kontaktpunktes, über diese sie den Reiseveranstalter oder Reisevermittler kontaktieren können.
      • Die Reisenden können die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, wenn sie darüber innerhalb einer angemessenen Frist informieren – unter Vorbehalt von eventuellen zusätzlichen Kosten.
      • Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (zum Beispiel Treibstoffkosten) und wenn das im Vertrag klar und deutlich vorgesehen wurde; eine Preiserhöhung darf nicht später als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise erfolgen. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Preises der Pauschalreise übersteigt, kann der Reisende den Vertrag auflösen. Hat sich der Reiseveranstalter die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorbehalten, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn entsprechende Kosten gesunken sind.
      • Die Reisenden können den Vertrag auflösen ohne eine Auflösungsgebühr zahlen zu müssen und die volle Rückerstattung aller Zahlungen zu erhalten, falls sich einer der wesentlichen Elemente der Pauschalreise (ein anderer als der Preis) bedeutend ändert. Sollte das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen diese vor ihrem Beginn absagen, steht den Reisenden das Recht auf die Rückerstattung der Zahlungen zu, und in bestimmten Fällen, auf den Erhalt einer Entschädigung.
      • Unter besonderen Umständen – zum Beispiel wenn am Zielort erhebliche Probleme mit der Sicherheit auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen können – haben die Reisenden das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
      • Darüber hinaus können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag gegen eine entsprechende und vertretbare Gebühr zurücktreten.
      • Sollten nach Beginn der Pauschalreise ihre wesentlichen Elemente nicht vertragsgemäß realisiert werden können, müssen dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten entsprechende alternative Dienstleistungen angeboten werden. Werden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, was einen wesentlichen Einfluss auf die Realisierung der Pauschalreise hat und der Reiseveranstalter ist nicht im Stande das Problem zu beseitigen, können die Reisenden vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Rücktrittsgebühr entrichten zu müssen.
      • Die Reisenden sind auch berechtigt, einen Preisnachlass oder eine Entschädigung für den Schaden zu erhalten, falls Reiseleistungen nicht erbracht oder mangelhaft erbracht werden.
      • Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden, der sich in einer schwierigen Lage befindet, zu helfen.
      • Sollte der Reiseveranstalter insolvent werden, werden die Einzahlungen erstattet. Sollte der Reiseveranstalter nach Beginn der Pauschalreise insolvent werden und die Pauschalreise die Beförderung umfassen, wird die Rückbeförderung der Reisenden sichergestellt. eSky hat bei Signal Iduna PTU S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Mazowieckie in Warszawa, 03-719 Warszawa, ul. Jagiellońska 26, Tel. (+48 22) 5979-100 (von 8.00 bis 16.00 Uhr), urzad_marszalkowski@mazovia.pl, sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302 nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.
  • ANLAGE 2

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR DEN FALL, WENN DER UNTERNEHMER, DER DEN ONLINE-ERWERB VON VERBUNDENEN REISELEISTUNGEN GEMÄSS ART. 6 ABS. 1 PKT. 1 DES GESETZES ERLEICHTERT, EIN REISEUNTERNEHMER IST, DER KEIN BEFÖRDERER IST, DER HIN- UND RÜCKFAHRTICKETS VERKAUFT

    • Sollten Sie nach der Wahl und Bezahlung einer Reiseleistung zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub über eSky reservieren, werden ihnen KEINE Rechte zustehen, die auf Pauschalreisen gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 Anwendung finden.
    • Angesichts des obigen wird eSky für die gehörige Erbringung der jeweiligen Reiseleistungen nicht verantwortlich sein. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Dienstleister. Sollten jedoch irgendwelche zusätzliche Reiseleistungen während desselben Besuchs der Webseite mit der eSky-Reservierung gebucht werden, werden diese Dienstleistungen zu einem festen Element der verbundenen Reiseleistungen. Für einen solchen Fall verfügt eSky über eine Versicherung – gemäß Anforderungen des EU-Rechts – um Ihnen Ihre Einzahlung zugunsten von eSky für die nicht erbrachten Dienstleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von eSky zurückzuzahlen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Leistungsanbieters keine Rückzahlung sichergestellt wird.
    • eSky hat bei Signal Iduna PTU S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Mazowieckie in Warszawa, 03-719 Warszawa, ul. Jagiellońska 26, Tel. (+48 22) 5979-100 (von 8.00 bis 16.00 Uhr), urzad_marszalkowski@mazovia.pl, sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen. Hinweis: Diese Versicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit umfasst keine Verträge mit Parteien, die nicht eSky sind und die trotz der Zahlungsunfähigkeit von eSky realisiert werden können.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.
  • ANLAGE 3

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR DEN FALL, WENN DER UNTERNEHMER, DER DEN ONLINE-ERWERB VON VERBUNDENEN REISELEISTUNGEN GEMÄSS ART. 6 ABS. 1 PKT. 2 DES GESETZES ERLEICHTERT, EIN REISEUNTERNEHMER IST, DER KEIN BEFÖRDERER IST, DER HIN- UND RÜCKFAHRTICKETS VERKAUFT

    • Sollten Sie zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Urlaub über diesen Link/diese Links reserviert haben, werden Ihnen KEINE Rechte zustehen, die auf Pauschalreisen gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 Anwendung finden.
    • Angesichts des obigen wird eSky für die gehörige Erbringung der jeweiligen Reiseleistungen nicht verantwortlich sein. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Dienstleister. Sollten jedoch irgendwelche zusätzliche Reiseleistungen über diesen Link/diese Links innerhalb von 24 Stunden ab Erhalt der Buchungsbestätigung von eSky gebucht werden, werden diese Dienstleistungen zu einem festen Element der verbundenen Reiseleistungen. Für einen solchen Fall verfügt eSky über eine Versicherung – gemäß Anforderungen des EU-Rechts – um Ihnen Ihre Einzahlung zugunsten von eSky für die nicht erbrachten Dienstleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von eSky zurückzuzahlen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Leistungsanbieters keine Rückzahlung sichergestellt wird.
    • eSky hat bei Signal Iduna PTU S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Mazowieckie in Warszawa, 03-719 Warszawa, ul. Jagiellońska 26, Tel. (+48 22) 5979-100 (von 8.00 bis 16.00 Uhr), urzad_marszalkowski@mazovia.pl, sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen. Hinweis: Diese Versicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit umfasst keine Verträge mit Parteien, die nicht eSky sind und die trotz der Zahlungsunfähigkeit von eSky realisiert werden können.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302 nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.
  • ANLAGE 4

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE, WENN DIE VERWENDUNG EINES HYPERLINKS NICHT MÖGLICH IST

    • Die ihnen angebotene Verbindung von touristischen Dienstleistungen stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Angesichts des obigen werden ihnen alle EU-Rechte zustehen, die bei Pauschalreisen Anwendung finden. eSky trägt die volle Verantwortung für die gehörige Realisierung der gesamten Pauschalreise.
    • Darüber hinaus verfügt das Unternehmen eSky, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, über eine Versicherung zur Sicherstellung der Rückerstattung Ihrer Zahlungen und, sofern die Beförderung ein Teil der Pauschalreise ist, die Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung für den Fall, dass das Unternehmen eSky insolvent wird.
    • Wichtigste Rechte gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302.
      • Die Reisenden erhalten vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags alle notwendigen Informationen über die Pauschalreise.
      • Mindestens eines der Unternehmen haftet für die gehörige Erfüllung aller im Vertrag genannten Reiseleistungen.
      • Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Daten eines Kontaktpunktes, über diese sie den Reiseveranstalter oder Reisevermittler kontaktieren können.
      • Die Reisenden können die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, wenn sie darüber innerhalb einer angemessenen Frist informieren – unter Vorbehalt von eventuellen zusätzlichen Kosten.
      • Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (zum Beispiel Treibstoffkosten) und wenn das im Vertrag klar und deutlich vorgesehen wurde; eine Preiserhöhung darf nicht später als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise erfolgen. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Preises der Pauschalreise übersteigt, kann der Reisende den Vertrag auflösen. Hat sich der Reiseveranstalter die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorbehalten, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn entsprechende Kosten gesunken sind.
      • Die Reisenden können den Vertrag auflösen ohne eine Auflösungsgebühr zahlen zu müssen und die volle Rückerstattung aller Zahlungen zu erhalten, falls sich einer der wesentlichen Elemente der Pauschalreise (ein anderer als der Preis) bedeutend ändert. Sollte das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen diese vor ihrem Beginn absagen, steht den Reisenden das Recht auf die Rückerstattung der Zahlungen zu, und in bestimmten Fällen, auf den Erhalt einer Entschädigung.
      • Unter besonderen Umständen – zum Beispiel wenn am Zielort erhebliche Probleme mit der Sicherheit auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen können – haben die Reisenden das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
      • Darüber hinaus können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag gegen eine entsprechende und vertretbare Gebühr zurücktreten.
      • Sollten nach Beginn der Pauschalreise ihre wesentlichen Elemente nicht vertragsgemäß realisiert werden können, müssen dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten entsprechende alternative Dienstleistungen angeboten werden. Werden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, was einen wesentlichen Einfluss auf die Realisierung der Pauschalreise hat und der Reiseveranstalter ist nicht im Stande das Problem zu beseitigen, können die Reisenden vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Rücktrittsgebühr entrichten zu müssen.
      • Die Reisenden sind auch berechtigt, einen Preisnachlass oder eine Entschädigung für den Schaden zu erhalten, falls Reiseleistungen nicht erbracht oder mangelhaft erbracht werden.
      • Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden, der sich in einer schwierigen Lage befindet, zu helfen.
      • Sollte der Reiseveranstalter insolvent werden, werden die Einzahlungen erstattet. Sollte der Reiseveranstalter nach Beginn der Pauschalreise insolvent werden und die Pauschalreise die Beförderung umfassen, wird die Rückbeförderung der Reisenden sichergestellt. eSky hat bei Signal Iduna PTU S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Mazowieckie in Warszawa, 03-719 Warszawa, ul. Jagiellońska 26, Tel. (+48 22) 5979-100 (von 8.00 bis 16.00 Uhr), urzad_marszalkowski@mazovia.pl, sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302 nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.