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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlinedienstes

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  • § 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bestimmen die Nutzungsregeln des „Reservierungssystems“ der Dienstleistungen, die im Rahmen des Portals www.eSkyTravel.ch und im Rahmen des Callcenters, einschließlich Reservierungen und Kauf von: Flugtickets, Reiseversicherungen, Hoteldienstleistungen, Reisepaketen, Charterflügen, Bahntickets und anderen Dienstleistungen, die von Unternehmen angeboten werden, an die eSky Werbeflächen vermietet und auch die Regeln der Zurverfügungstellung den Nutzern von Inhalten, die an ihren Standort angepasst sind, der mit Hilfe von Geolokalisierung genannt wird.
    2. Der Verantwortliche für das Reservierungssystem ist eSky.pl Spółka Akcyjna, mit Sitz in Katowice (40-265), ul. Murckowska 14A, eingetragen in das Unternehmensregister, geführt durch das Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nr. 0000383663, Steuernummer NIP 948-19-87-199, statistische Nummer REGON 670140736, Grundkapital 1 019 525,60 PLN, vollständig eingezahlt, die ein aktiver Umsatzsteuerpflichtiger ist, nachfolgend eSky genannt.
    3. Die Voraussetzung für die Nutzung des Reservierungssystems und des Callcenters, dessen Rufnummern auf dem Portal www.eSkyTravel.ch genannt wurden, ist das Akzeptieren aller nachfolgend aufgeführten Bedingungen der AGB. Das Akzeptieren stellt eine Willenserklärung dar und schafft eine rechtliche Verpflichtung zwischen dem Nutzer und eSky
    4. Der Nutzer ist berechtigt, die Inhalte der vorliegenden AGB kostenlos zu kopieren, zu wiedergeben und aufzuzeichnen, ohne die Möglichkeit, sie kommerziell zu verwenden.
    5. Jeder Nutzer ist verpflichtet, mit der Aufnahme von Handlungen, die zur Nutzung des Reservierungssystems führen, die vorliegenden AGB einzuhalten.
    6. Die Reservierung und der Kauf der jeweiligen im Reservierungssystem verfügbaren Produkte ist jedes Mal eine individuelle Transaktion, die durch den Nutzer realisiert wird und für die Bedingungen gelten, welche durch jeden Anbieter der Dienstleistung festgelegt wurden. Für den Kauf eines jeden Produkts gelten individuelle Bedingungen, die ausführlich für jede der Dienstleistungen genannt werden, die im Reservierungssystem verfügbar sind.
    7. Aufgrund der abweichenden Tarifbestimmungen der jeweiligen Beförderer bezüglich der Ankunftszeit am Flughafen vor dem Abflug, empfehlen wir, eine Ankunft am Flughafen 3 Stunden vor dem geplanten Abflug, um organisatorische Probleme im Zusammenhang mit der Realisierung der Dienstleistung zu vermeiden.
    8. Um die Bestimmungen des Tarifs von den Fluggesellschaften zu lesen, Informationen von einer bestimmten Fluggesellschaft oder Organisation, die Dienstleistungen für den Benutzer erbringt, zu bekommen sowie die Erfüllung von Dienstleistungen zu erhalten, die unter diese Bestimmungen fallen, kann es notwendig sein, Englisch als Kontaktsprache zu nutzen.
  • § 2. DEFINITIONEN

    1. Reservierungssystem – Programm, das Transaktionsprozesse realisiert, die mit Hilfe des Portals www.eSkyTravel.ch und des Callcenters verfügbar sind, das dem Nutzer Folgendes ermöglicht:
      1. Aussuchen von nationalen und internationalen Flugverbindungen für eine beliebig definierte Städtekombination und Berechnung der Preise für diese Verbindungen sowie Kauf des Flugtickets,
      2. Berechnung des Preises und Kauf einer Reiseversicherung,
      3. Aussuchen und Bestellen von Hoteldienstleistungen in einer beliebig gewählten Stadt (Inland und Ausland) im beliebig gewählten Zeitraum,
      4. Aussuchen von nationalen und internationalen Bahnverbindungen für eine beliebig definierte Bahnstrecke und Berechnung der Preise für diese Verbindungen sowie Kauf des Bahntickets,
      5. Anpassen von Vorschlägen im Bereich der in Pkt. a - d genannten Dienstleistungen durch ein Nutzer-Informationssystem, das an seinen Standort angepasst ist (Geolokalisierung auf Basis der Identifizierung der IP-Adresse des Geräts und der Daten, die vom Browser zur Verfügung gestellt werden),
      6. Inanspruchnahme anderer Dienstleistungen, die von Unternehmen angeboten werden, an die eSky Werbeflächen vermietet, die in § 17 der AGB genannt werden.
    2. Nutzer – jede natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die gemäß Rechtsvorschriften handlungsfähig ist, die das Reservierungssystem oder das Callcenter nutzt.
    3. Zahler – jede natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die gemäß Rechtsvorschriften handlungsfähig ist, die das Reservierungssystem oder das Callcenter nutzt, die eine Zahlung tätigt oder die verpflichtet ist, sie zu tätigen.
    4. Callcenter – gesonderte Einheit innerhalb der Struktur von eSky, die für den Kontakt mit dem Nutzer oder Zahler im Rahmen der Realisierung von Dienstleistungen, die von eSky erbracht werden, verantwortlich ist – auf Grundlage der Regeln und im Umfang, die in den vorliegenden AGB genannt werden.
    5. Lieferant – Anbieter von Dienstleistungen, die dem Nutzer über die Homepage www.eSkyTravel.ch und andere Webseiten, die Unternehmen gehören, die mit eSky zusammenarbeiten, angeboten werden.
    6. Leistungsanbieter – Anbieter, der die in den vorliegenden AGB genannten Dienstleistungen dem Nutzer über das Reservierungssystem oder direkt, je nach Charakter der erbrachten Dienstleistungen, anbietet.
    7. Hoteldienstleistungen – Dienstleistungen, bei den es sich um Unterbringung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken handelt und die kein wesensmäßiger Bestandteil der Beförderung von Personen sind,
    8. Beförderer – Unternehmen, das ein gültiges Zertifikat (Konzession, Lizenz) besitzt, das ihn berechtigt, eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Luftverkehrsdienste zu führen und das Dienstleistungen in einem Umfang erbringt, der in den vorliegenden AGB genannt wird.
    9. Flugticket – Dokument, das über das Reservierungssystem oder mit Hilfe des Callcenters ausgestellt wird, das den Nutzer berechtigt, die Luftverkehrsdienstleistung in Anspruch zu nehmen.
    10. Tarifbedingungen – Reservierungsbedingungen bezüglich der Nutzung des jeweiligen Flugtickets, einschließlich u. a.: Rückgabebedingungen des Flugtickets, Gepäckgröße.
    11. E-Mail-Adresse/E-Mail – aktive und richtige Adresse der elektronischen Post, die durch den Anwender genannt wird.
    12. Personalfragebogen – Formular zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den Nutzer, um dem Nutzer die Inanspruchnahme der über das Portal www.eSkyTravel.ch erbrachten Dienste zu ermöglichen, die gemäß den in der Datenschutzerklärung festgelegten Grundsätzen an das Portal www.eSkyTravel.ch. übermittelt und verarbeitet werden.
    13. Low-Cost-Fluggesellschaften – definierte Fluggesellschaften, die gesonderten Regelungen gemäß § 14 der AGB unterliegen.
    14. Servicegebühr – nicht rückzahlbare Gebühr, die vom Leistungsanbieter im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen, die er zugunsten des Nutzers erbringt, erhoben wird und die von der Art und dem Charakter der erbrachten Dienstleistungen abhängt – im in der vorliegenden Ordnung genannten Umfang.
    15. Zahlungsinstrument – eine individualisierte Einrichtung oder eine durch den Nutzer und den Leistungsanbieter vereinbarte Reihe von Verfahren, mit denen der Benutzer eine Erklärung mit einer Zahlungsanweisung vorlegt.
    16. Zahlungskarte – Zahlungsinstrument, das die Erteilung einer Zahlungs-, Überweisungs- oder Auszahlungsanweisung von Geldmitteln über spezialisierten Anbieter ermöglicht.
  • § 3. VERANTWORTUNG DES NUTZERS FÜR DIE NUTZUNG DES RESERVIERUNGSSYSTEMS

    1. Der Nutzer bestätigt, dass er uneingeschränkt geschäftsfähig ist und dass er rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingehen kann.
    2. Der Nutzer versichert, dass er bei Fragen über die Reservierung, Kauf von Flugtickets und Aufgabe einer Reservierung sowie Kauf von verfügbaren Dienstleistungen, die in den vorliegenden AGB beschrieben sind, sowie von anderen im Reservierungssystem verfügbaren Dienstleistungen, das Reservierungssystem ausschließlich in Übereinstimmung Recht mit dem geltenden Recht nutzen wird.
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, nach Reservierungen von Dienstleistungen unter eigenem Namen zu fragen und Zahlungen für die reservierten Flugtickets und/oder andere Dienstleistungen mit eigener Zahlungskarte zu realisieren. Anfragen nach Reservierungen von Dienstleistungen unter einem fremden oder falschen Namen und die Realisierung von Zahlungen für reservierte Flugtickets und/oder andere Dienstleistungen unter Verwendung einer fremden oder gefälschten Zahlungskarte werden unverzüglich an zuständige Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
    4. Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete und aktuelle Dokumente zu besitzen, die die Durchführung von über das Reservierungssystem oder das Telefonservicecenter gekauften Diensten oder den Aufenthalt im Land des Bestimmungsortes ermöglichen. Insbesondere sollten die Nutzer über einen gültigen Personalausweis, einen gültigen Reisepass, verlangte Visa und andere Dokumente verfügen, die möglicherweise erforderlich sind, je nach Umfang der erbrachten Dienstleistungen. Der Nutzer sollte sich ebenfalls mit den Informationen zu Visa- und Sprachbedingungen auf der Website www.eSkytravel.ch vertraut machen.
    5. Der Nutzer ist verpflichtet, alle notwendige Informationen zu verifizieren, auf die im Reservierungssystem oder Callcenter hingewiesen wird, unter anderem sanitäre Informationen, Informationen über die Terrorgefahr und gesundheitliche Anforderungen, die die Realisierung der Dienstleistungen betreffen.
    6. eSky trägt keine Verantwortung für das Fehlen von entsprechenden oben genannten Dokumenten des Nutzers, einschließlich des Einreise- oder Transitvisums, die in dem Land, in welchem die Dienstleistungen realisiert werden oder in welchem der Nutzer umsteigt, wie auch für die Nichterfüllung der Pflichten, die im Pkt. 5 oben beschrieben wurden. Der Nutzer kann alle Informationen über das Reservierungssystem oder das Callcenter, das Portal www.eSkyTravel.ch und auf der Homepage des Außenministeriums erhalten
    7. Während des Buchungsvorgangs ist der Anwender verpflichtet, im Buchungsprozess wahre und aktuelle Daten einzugeben und zu nennen. eSky ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Daten, die der Anwender bei der Buchung von Dienstleistungen eingibt.
  • § 4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    • eSky informiert, dass nach Erhalt der Suchergebnisse, im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung andere Angebote der gleichen Dienstleistung eines Drittanbieters, als die durch das Reservierungssystem zuvor gefundenen erscheinen können. Der Erhalt eines Suchergebnisses, sofern es nicht anschließend durch Aufgabe und Bezahlung der Reservierung im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung, sofort bestätigt wird, führt nicht zur Entstehung eines Anspruchs bei dem Kunden auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags über Ticketverkauf oder Kauf anderer Dienstleistungen von Unternehmen, die die im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung bestellten Dienstleistungen realisieren.

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

  • § 5. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    • Alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten der Nutzer und Zahler sowie aller anderen Personen, die das Portal www.eSkyTravel.ch nutzen, sind in der Datenschutzerklärung beschrieben, unter der Adresse: https://www.eSkyTravel.ch/datenschutz
  • § 6. AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN UND IHRE ZUSTELLUNG

    1. Dienstleistungen, die über das Portal www.eSkyTravel.ch oder das Call Center erworben wurden, stellt der Lieferant oder der Dienstleister elektronische Rechnungen auf der Grundlage der vom Benutzer erhaltenen Daten aus, sofern die Bitte des Anwenders, eine Rechnung zu erhalten, während des Buchungsvorgangs gemeldet wird. Mit dem Kauf und der Annahme dieser Bestimmungen erklärt sich der Anwender damit einverstanden, elektronische Rechnungen zu erhalten.
    2. Elektronische Rechnungen für die Dienstleistungen werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystems oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
    3. Änderungen von Daten in der durch eSky zugestellten elektronischen Rechnung, die durch den Nutzer im Personalfragebogen angegeben werden, werden gemäß den in entsprechenden Rechtsvorschriften genannten Regeln realisiert.
    4. Die Leistungsanbieter und die Lieferanten können unabhängig von den von eSky realisierten Bedingungen Sonderbedingungen für die Rechnungsstellung angeben.

ZAHLUNGSFORMEN UND ZAHLUNGSARTEN

  • § 7. ZAHLUNGSFORMEN UND ZAHLUNGSARTEN

    1. Der Nutzer kann, sofern eSky im Rahmen des Reservierungssystems eine solche Form zur Verfügung stellt, folgende Zahlungsformen im Rahmen der Dienstleistungen, die über das Portal www.eSkyTravel.ch oder das Callcenter realisiert werden, wählen:
      1. Realisierung einer Zahlungstransaktion mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments,
      2. Online-Banküberweisung,
      3. Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto,
      4. Einzahlung über eine lokale Zahlungsinstitution, deren Angebot durch eSky im Reservierungssystem zur Verfügung gestellt wurde – zu den Bedingungen, die durch diese Zahlungsinstitution festgelegt wurden,
      5. andere, besondere Mittel, die für das jeweilige Land vorgesehen sind, in dem die Transaktion über Reservierungssystem realisiert wird und die beim Reservierungsprozess der jeweiligen Dienstleistung ausführlich genannt sind.
    2. Die Nutzer wählen die bevorzugte Zahlungsform im Personalfragebogen des Reservierungssystems oder auf Grundlage einer Erklärung, die über das Callcenter abgegeben wird, wobei:
      1. die Überweisung der Geldmittel auf das in der E-Mail genannte Bankkonto unter Bestätigung der Aufgabe einer Reservierung für die gewählten Dienstleistungen getätigt werden soll,
      2. sich in der Überweisung und Zahlungsanweisung jedes Mal die Information befinden muss, die den Vor- und Nachnamen des im Reservierungssystem genannten Nutzers sowie die Identifikationsnummer der jeweiligen Dienstleistung, wie z. B. die Reservierungsnummer beinhaltet.

      Für Flugtickets gilt:

      1. eine Zahlung per Überweisung von einem Zahlungskonto ist nur dann möglich, wenn die Buchung der Tickets über die Website www.eSkytravel.ch mindestens 2 Werktage vor Abflug im Voraus erfolgt, sofern eSky diese Zahlungsweise zur Verfügung stellt. Bei der Auswahl der Überweisung von dem Konto als Zahlungsmittel ist der Benutzer verpflichtet, eine Überweisung des für eSky fälligen Betrags für das gebuchte Flugticket sofort nach der Buchung vorzunehmen. Im Falle eines verspäteten Geldeingangs auf dem eSky-Bankkonto können die Buchungsbedingungen durch die Fluggesellschaft geändert werden.
      2. die Flugtickets, die per Überweisung von Geldmitteln vom Bankkonto oder per Online-Banküberweisung bezahlt werden, werden durch eSky an dem Tag ausgestellt, an dem der vom Nutzer für das Flugticket zustehende Betrag auf dem angegebenen Bankkonto gebucht wird – falls die Buchung vor 20:00 Uhr stattfindet. Eine Ausnahme stellen arbeitsfreie Tage dar, die auf der Webseite des Reservierungssystems definiert sind – dann erfolgt die Realisierung am nächsten Werktag, gemäß den bei den Beförderern geltenden Bedingungen, statt.
      3. Zahlungen für Flugtickets der Low-Cost-Fluggesellschaften werden während des Online-Einkaufs mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments oder per Überweisung von Geldmitteln vom Bankkonto des Nutzers getätigt, falls eine solche Dienstleistung im Reservierungsformular oder mittels Callcenter bestellt wurde.

      Für Hoteldienstleistungen gilt:

      1. Zahlung für die Hoteldienstleistung direkt an den Lieferanten, die vor der Ankunft des Nutzers im Objekt getätigt wird, wo für die korrekte Realisierung der Zahlung allein der Nutzer verantwortlich ist.
      2. Zahlung für die Hoteldienstleistung über den Leistungsanbieter vor der Ankunft des Nutzers im Objekt, wo die im Punkt 1 oben genannten Zahlungsformen akzeptiert werden.
    3. Zahlung mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments ist eine sichere Transaktion und wird folgendermaßen realisiert:
      1. der Nutzer des Reservierungssystems tätigt den Kauf, indem der die Zahlungskarte VISA, Eurocard, Master Card, Diners Club, American Express benutzt oder auf der Grundlage eines anderen Zahlungsinstruments, das von eSky genannt und mit dem Nutzer vereinbart wurde – auf eine im Reservierungssystem vorgesehene Art und Weise oder zu den mit dem Callcenter vereinbarten Regeln.
      2. bei der Wahl der Zahlungskarte als Zahlungsform ist der Nutzer verpflichtet, im Personalfragebogen des Reservierungssystems Felder auszufüllen, die die Daten der von ihm verwendeten Zahlungskarte definieren
      3. nach Meldung der Reservierung wird die Zahlungskarte automatisch durch das Reservierungssystem im System order by phone autorisiert und mit dem für die erworbenen Dienstleistungen zustehenden Betrag belastet.
      4. werden Dienstleistungen betreffend Reservierung und Bezahlung für Flugtickets realisiert, erfolgt die Belastung der Zahlungskarte in zwei Transaktionen, der Netto-Ticketpreis mit den Flughafengebühren wird durch die Fluggesellschaft eingezogen und die Servicegebühr wird durch den Leistungsanbieter eingezogen, es besteht die Möglichkeit die zustehenden Beträge in einer Transaktion einzuziehen.
      5. werden Dienstleistungen betreffend Reservierung und Bezahlung für Hoteldienstleistungen realisiert, wird durch das System nach der Belastung der Karte und Verbuchung der Zahlung, ein Voucher an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse gesendet, der den Erwerb der Hoteldienstleistung bestätigt und den Nachweis für den Erwerb der Hoteldienstleistung, der für die Inanspruchnahme der Dienstleistung notwendig ist, darstellt.
    4. Die Zahlungen für Dienstleistungen, die über eSky auf Grundlage der über das Reservierungssystem oder das Callcenter getätigten Reservierungen realisiert werden, erfolgen in der Währung, in welcher die Preise für die Flugtickets und Hoteldienstleistungen dargestellt sind.

FLUGTICKETS

  • § 8. FLUGTICKETS

    1. Hinsichtlich des Zurverfügungstellens den Nutzern von Angeboten der Fluggesellschaften, die bei IATA (International Air Transport Association) akkreditiert sind, handelt eSky als Agent dieser Fluglinien und im Falle von Anbietern, die andere Dienstleistungen über das Reservierungssystem anbieten, als Administrator des Portals www.eSkyTravel.ch. Unternehmen, die Flugdienstleistungen gegenüber dem Nutzer erbringen und die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung des Flugs tragen, sind konkrete, bei IATA akkreditierte Fluggesellschaften, in deren Namen und zu deren Gunsten der Leistungsanbieter handelt und deren Name während des Reservierungsprozesses wie auch auf dem Nutzer zugestellten Ticket angegeben wird.
    2. Im Fall der Low-Cost-Fluggesellschaften handelt der Leistungsanbieter als ein Vermittler, der bei dieser Fluggesellschaft tatsächliche Handlungen vornimmt, die mit der Realisierung und der Zustellung eines bei dieser Fluggesellschaft gemäß Anweisungen des Nutzers für ihn sowie in seinem Namen bestellten Tickets verbunden sind und mit Hilfe des Reservierungssystems oder des Callcenters übermittelt werden. Realisierung der Dienstleistung als auch die Prüfung einer Reklamation unterliegt den allgemeinen Bedingungen dieser Beförderer, die während des Reservierungsprozesses genannt werden.
    3. Im Fall von Charterverbindungen, die durch einen Reiseveranstalter organisiert werden, handelt eSky als Agent und stellt die durch das Unternehmen, das den Flug organisiert, genannten Bedingungen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Charterdienstleistung trägt der Veranstalter.
    4. Die Parteien des Beförderungsvertrags sind: der in dem Angebot konkret genannte und beschriebene Leistungsanbieter, der Flugbeförderungsdienstleistungen anbietet, die Gegenstand des Vertrags sind sowie der Nutzer. Die oben genannten, über das Portal www.eSkyTravel.ch geschlossenen Verträge werden auf der Grundlage von allgemeinen im Reservierungssystem verfügbaren Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter, mit den der Nutzer einen Vertrag abschließt, realisiert.
    5. Der Nutzer stellt eine Anfrage nach einer Reservierung, indem er eine der durch das Reservierungssystem vorgeschlagenen Flugverbindungsoptionen wählt und im Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt, deren Verarbeitung in § 5 der AGB festgelegt ist.
    6. Bestätigung der Anfrage und Änderung des Preises:
      1. Der Nutzer erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung der Reservierung, die neben der Reservierungsnummer auch eine Information über die gewählte Verbindung, den Gesamtpreis und die Zahlungsform enthält. Der Preis des Flugtickets beinhaltet unter anderem: den Nettotarif des Beförderers, Flughafengebühren, Steuern, nicht rückzahlbare Servicegebühr für die Ausstellung des Tickets, zusätzliche Gebühren, wie auch alle Gebühren für sonstige Dienstleistungen, die integrale Bestandteile der Beförderung darstellen und in der Zusammenfassung der Transaktion im Reservierungssystem aufgeführt werden.
      2. Aufgrund des vorläufigen Charakters der vorgenommenen Reservierung wird der Ticketpreis bis zum Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanbieter die Bezahlung erhält, nicht garantiert.
      3. Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Tätigung der Zahlung die in der übersandten Bestätigung enthaltenen Angaben sowie Informationen über den Termin der Bezahlung der Reservierung zwecks Erwerb des Flugtickets zu dem während der Suche im Reservierungssystem genannten Preis auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
    7. Kauf des Flugtickets:
      1. Vor dem Kauf des Flugtickets ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen, sie zu akzeptieren und die Reservierungsbedingungen sowie die Tarifbedingungen der durch den Nutzer gewählten Flugverbindungen zu lesen, die im Reservierungssystem verfügbar sind. Für mit der Ausstellung des Tickets verbundene Tätigkeiten bezieht der Leistungsanbieter eine nicht rückzahlbare Servicegebühr, deren Wert im Reservierungsprozess angegeben wird.
      2. Der Nutzer reserviert das Flugticket im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter in Anlehnung an die Verfügbarkeit, den Preis und die Möglichkeit der Realisierung der Dienstleistung, die im Reservierungssystem angegeben oder die über das Callcenter zum Zeitpunkt der Durchführung der Reservierung festgelegt wird.
      3. Nachdem der Leistungsanbieter eine Meldung über die Reservierung erhält, behält er sich das Recht vor, den Nutzer zu kontaktieren, um die Daten des Nutzers zu verifizieren und die Bedingungen der Reservierung zu bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, den Nutzer zu kontaktieren, legt der Leistungsanbieter die Reservierung in Übereinstimmung mit den Bedingungen, zu den der Nutzer die Meldung tätigte an. Der Leistungsanbieter wird diese Reservierung realisieren, wenn der Nutzer einen Betrag einzahlt, der mindestens dem Ticketpreis entspricht, erhöht um den Wert der Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer im Rahmen des Reservierungsprozesses festgelegt wurden sowie um den Wert der Servicegebühr.
      4. Zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer festgelegt wurden und die im Rahmen der Reservierung realisiert werden sollen (z. B. spezielle Mahlzeit, Punkteberechnung im Programm frequent flyer, Flug mit einem Tier, Übergepäck, Sondergepäck in der Kabine, Kind ohne Betreuung, zusätzliche Betreuung für den Passagier, Hilfe für Behinderte, Wiege für ein Kind und andere) sollen über das Callcenter oder an die von eSky genannte E-Mail-Adresse gemeldet werden, damit die Möglichkeit ihrer Realisierung verifiziert werden kann.
      5. Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, die Ausstellung des Tickets zu verweigern, wenn der durch den Nutzer gewählte Tarif mit seiner Bestimmung auf Grundlage der Verkaufsbedingungen im Rahmen des jeweiligen Angebots nicht übereinstimmt oder wenn andere begründete Einschränkungen in den Verträgen zwischen den Beförderern bestehen, auf die der Leistungsanbieter keinen Einfluss hat.
    8. Die Zahlungsformen für den Kauf von Flugtickets werden zu den im Punkt VII der AGB genannten Regeln realisiert.
    9. Das Flugticket des Nutzers wird durch den Leistungsanbieter in elektronischer Form ausgestellt.
    10. Elektronischen Flugtickets, die auf dem Portal www.eSkyTravel.ch erworben wurden, werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystem oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
    11. Stornierung der Reservierung durch Verschulden des Beförderers:
      1. eSky haftet nicht für Änderungen und Stornierungen, die in den Reservierungen der Nutzer des Reservierungssystems durch die Fluggesellschaften durchgeführt werden.
      2. Der Nutzer sollte alle Ansprüche, die sich aus der Stornierung oder Änderung ergeben, einschließlich der vom Beförderer verschuldeten Verspätungen, direkt an den Beförderer richten. Die Beförderer haften zu den Bedingungen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens.
    12. Rückgabe des Flugtickets:
      1. Dem Zahler steht das Recht zu, das über das Portal www.eSkyTravel.ch gekaufte Ticket zurückzugeben, sofern dies die Tarifbedingungen erlauben, die unmittelbar vom Beförderer festgelegt werden. Die Rückgabe des Flugtickets kann mit einer Strafgebühr verbunden sein, deren Höhe durch den Beförderer festgelegt wird.
      2. Wenn die Tarifbedingungen die Möglichkeit der Rückgabe des Flugtickets vorsehen, kann der Zahler das Call Center telefonisch kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben oder unabhängig eine Rückerstattung bei der Fluggesellschaft beantragen.
      3. Je nach verwendeter Zahlungsform wird der dem Zahler vom Beförderer für das zurückgegebene Flugticket geschuldete Betrag innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem der Leistungsanbieter den fälligen Betrag erhält, direkt auf das Konto des Zahlers oder auf das Konto der Zahlungskarte überwiesen. Als Rückgabedatum wird das Datum angenommen, an dem Geld vom Bankkonto des Leistungsanbieters abgebucht wird.
    13. Änderungen/Modifizierungen in der Reservierung, zusätzliche Dienstleistungen:
      1. Der Benutzer nimmt Änderungen an der Buchung selbstständig bei der Fluggesellschaft, über das Call Center oder über das Kontaktformular auf dem Portal www.eSkyTravel.ch vor. Wenn das Abflugdatum weniger als 48 Stunden beträgt, kann die Buchung über das Call Center oder direkt bei der Fluggesellschaft geändert werden.
      2. Sollten die Tarifbedingungen die Möglichkeit vorsehen, das Flugticket zurückzugeben, sollte der Zahler telefonisch das Callcenter kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben.
      3. Die Kosten der Änderungen eines Flugtickets hängen von den Sätzen und Möglichkeiten, Änderungen durchzuführen, des jeweiligen Beförderers ab. Die Gesamtkosten der Änderung einer Flugticket-Reservierung beinhalten:
        • Grundgebühr für die Änderung/ eine zusätzliche Dienstleistung (die sich aus einer Gebühr für die Ticketänderung gemäß Ordnung und Gebührentabelle der jeweiligen Fluggesellschaft sowie einer nicht rückzahlbaren Servicegebühr für die Änderung/ Bestellung einer zusätzlichen Leistung zusammensetzt),
        • Differenz zwischen den Tarifpreisen (Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Ticketpreis und dem aktuellen Ticketpreis zum Zeitpunkt der Änderung),
        • Differenz zwischen den Steuern und Flughafengebühren (ein potenzieller Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Wert der Steuern und Gebühren und ihrem Wert zum Zeitpunkt der Änderung)
      4. Die Modifizierung der Reservierung im Reservierungssystem wird durch den Leistungsanbieter zu den in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen für die Änderungen im bereits gekauften Ticket genannten Regeln durchgeführt.
        Tabelle der Servicegebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket (in CHF):
        Änderung SF pro Person
        Änderungen im Ticket (einschließlich: Änderung des Datums und der Reisestrecke, des Nachnamens des Passagiers) 30,80
        Stornierung oder Rückgabe des Tickets 30,80
        Bestellung von Zusatz- oder Sondergepäck 12,60
        Bestellung der Begleitung für ein ohne Betreuung reisendes Kind 12,60
        Reservierung des gewählten Sitzplatzes im Flugzeug 12,60
        Bestellung einer speziellen Mahlzeit 12,60
        Tiertransport 12,60
        Vorrang beim Boarding 12,60
        Zusätzliche Dienstleistungen, die von der Fluggesellschaft angeboten werden 12,60
        Online-Check-in/Hilfe bei der Durchführung des Check-ins 12,60
      5. Der Nutzer kann die Bezahlung für die Änderung in der Reservierung eines Flugtickets in der im Punkt VII der AGB genannten Form realisieren. Die Bezahlung mit der Zahlungskarte wird mit Hilfe des Callcenters realisiert. Im Fall einer Bezahlung per Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto, erhält der Nutzer die Bestätigung der Änderung per E-Mail, die folgende Angaben enthält: Einzelheiten der Reservierung (Reservierungsnummer, Passagierdaten, Einzelheiten der Verbindung und Informationen über zusätzliche Dienstleistungen und Tarifbedingungen), Zahlungsangaben und den Betrag der Änderung.
      6. Manche Hilfstarife, die im Reservierungssystem erhältlich sind, haben genau festgelegte Bedingungen für das Reservieren und Ausstellen von Flugtickets. Das betrifft insbesondere Tarife, die mindestens 3, 7 oder 14 Tage im Voraus reserviert und gekauft werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Änderung des Flugticketpreises führen. eSky behält sich das Recht vor, die Reservierung des Nutzers zu stornieren, die genau drei, sieben oder vierzehn Tage vor dem Abflug getätigt wurde – wegen Überschreitung durch den Nutzer des Kauflimits, das in den Tarifbedingungen des Beförderers genannt wird, zu den von ihm festgelegten Bedingungen. Die Fluggesellschaft kann eine frühere Ausstellung des Tickets verlangen. In einem solchen Fall erhält der Nutzer von uns eine Information an die aktuelle E-Mail-Adresse über den erforderlichen Einzahlungstermin.
    14. Wenn der Anwender während der Buchung eines Flugtickets die Information erhält, dass er durch Auswahl eines bestimmten Flugtickets verpflichtet ist, das Flugdatum direkt bei der Fluggesellschaft zu überwachen, bedeutet dies, dass eSky den Anwender nicht über eine solche Änderung informiert und der Anwender die Änderungen an dem Flugplan selbst überwachen muss und entsprechend reagieren. Falls der Anwender von der Fluggesellschaft keine relevanten Informationen zu seiner Buchung erhält, was dazu führen kann, dass der Service nicht bereitgestellt werden kann, sollte er sich unverzüglich an eSky wenden, um den Status und die Möglichkeit zu ermitteln, entsprechende Änderungen an der Buchung vorzunehmen.
  • § 9. DIENSTLEISTUNG MultiLine(+eSky Shield-Schutz)

    1. Allgemeine Bestimmungen
      1. Der als "MultiLine" gekennzeichnete Flug, der den Benutzern im Buchungssystem zur Verfügung steht, umfasst mindestens zwei Flugverbindungen mit einem oder mehreren Umsteigen, von einer oder mehreren Fluggesellschaften, wobei jeder Flug als separate Dienstleistung behandelt wird und die Fluggesellschaften arbeiten bei der Planung dieses Fluges ("MultiLine") nicht zusammen. Die Kombination von Flügen, die mit dem Buchungssystem als Teil des MultiLine-Dienstes gefunden wurden, wird weiter als "Reise" bezeichnet.
      2. Der Kauf von MultiLine-Tickets ist der Kauf von mehr als einem Flugticket für mehrere Flüge mit einem oder mehreren Umsteigen, für die der Benutzer im Rahmen eines einzelnen Transaktionsvorgangs im Buchungssystem separate Flugtickets von einer oder mehreren Fluggesellschaften erhält. Die Summe der für eine bestimmte Reise gekauften Tickets stellt kein einziges Flugticket dar, das bestimmte Flüge im Rahmen der Reise abdeckt.
      3. Bezüglich der Tatsache, dass der MultiLine-Service anhand der getrennten Flugtickets realisiert, mit einer oder mehreren Fluggesellschaften im Rahmen einer Reise realisiert wird, ist der Reisende verpflichtet, die Regel für Gepäckservice im Rahmen dieser Reise an allen ihren Strecken zu verifizieren. Es sollte ebenfalls überprüft werden, welche Dokumente zur Ausführung des Services berechtigen, einschließlich eines Einreise- oder Transitvisums, das in dem Land erforderlich ist, in dem der MultiLine-Service bereitgestellt wird oder in dem der Benutzer umsteigt.
      4. Der Kauf von separaten Tickets für jeden Flug im Rahmen MultiLine durch den Benutzer und die Tatsache, dass zwischen einzelnen Flügen kurze Verbindungszeiten bestehen können (abhängig von den vom Benutzer angegebenen Suchparametern und der Verfügbarkeit von Flügen im Buchungssystem), kann es vorkommen, dass der Benutzer von der nächsten Verbindung oder den nächsten Verbindungen innerhalb der Reise nicht profitieren kann, infolge von Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugstunden.
      5. Die Verfügbarkeit von MultiLine hängt von der Verfügbarkeit der Tickets für Flugverbindungen bei einzelnen Fluggesellschaften und von den Kriterien ab, die der Benutzer im Buchungssystem selbstständig festgelegt hat.
      6. In der Situation, in der die Informationen über MultiLine-Angebot in den Suchergebnissen angezeigt werden, können nach dem Erwerb von Tickets im Rahmen dieser Reise alle Personen, die auf der Grundlage gekaufter Tickets reisen, den eSky-Schutz ("eSky Shield-Schutz") in Anspruch nehmen, natürlich gegen eine zusätzliche nicht erstattungsfähige Gebühr. Das bedeutet, dass der Benutzer nach dem Kauf von Tickets für diese Reise Unterstützung von eSky erhält, wie unten angegeben:
    2. Grundlagen für die Nutzung von eSky Shield-Schutz
      1. Der Benutzer kann eSky Shield-Schutz verwenden, wenn eine der Verbindungen innerhalb der Reise abgesagt wird oder die Flugstunden verschoben oder geändert werden, was dazu führt, dass der Benutzer im Rahmen der Reise kein planmäßiges Umsteigen vornehmen kann oder das Ziel nicht erreichen kann.
      2. Sollte der Benutzer eine Information von der Absage, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer MultiLine-Verbindung erhalten, die zu einer Unfähigkeit zum Reisen führt, wird er eSky unter folgenden Bedingungen über die Unfähigkeit informieren, die nächste Verbindung im Rahmen der Reise zu nutzen, und die Gründe für eine solche Unfähigkeit angeben:
        1. Wenn der Benutzer von der Absage, Verzögerung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer MultiLine-Verbindung erfährt, die dazu führt, dass er weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn der Reise nicht mehr reisen kann, darf er eSky Shield-Schutz nur im Falle einer sofortigen, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Informationen telefonischen Meldung bei eSky nutzen.
        2. Im Falle, wenn der Benutzer eine Information über die Stornierung, Verzögerung oder Änderung von Stunden mindestens einer der MultiLine-Verbindungen erhält, was dazu führt, dass die Reise nicht später als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn der Reise durchgeführt werden kann, kann er den eSky Shield-Schutz nur in dem Falle in Anspruch nehmen, wenn eSky telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich informiert wird, (spätestens 12 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem der Benutzer diese Informationen erhält, und mindestens 8 Stunden vor dem geplanten Beginn der Reise).
        3. Im Falle, wenn der Benutzer die Information über die Stornierung, Verzögerung oder Änderung von Stunden mindestens einer der MultiLine-Verbindungen während der Durchführung der Reise erhält, das heißt zwischen einzelnen Verbindungen oder während des Umstiegs zum nächsten Schritt der Reise oder weniger als 8 Stunden vor dem Reisebeginn, kann man den eSky Shield-Schutz nur dann nutzen, wenn eSky über diese Tatsache sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Stunde nach Erhalt dieser Informationen, telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse informiert wird.
      3. Wenn eSky unter oben genannten Umständen nicht informiert wird, kann die Reise mit eSky Shield-Schutz nicht umgefasst werden.
      4. Meldungen der Anwender werden 24 Stunden rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche ausschließlich unter der genannten Rufnummer: +48 32 728 30 16 angenommen, die unter dem Reiter „MultiLine” auf der Internetseite von eSky steht. Kontaktaufnahme kann ebenfalls über die genannte E-Mail-Adresse erfolgen:multiline@eskytravel.de. Der Kundendienst ist in der Sprache der eSky-Website verfügbar, über die der MulitLine-Service erworben wurde oder in Englisch, je nach Verfügbarkeit der eSky-Berater.
      5. eSky Shield-Schutz steht dem Benutzer ausschließlich dann zu, wenn er die von ihm zu erwartende Sorgfalt zeigt, um für jede weitere Verbindung im Rahmen der Reise zur Verfügung zu stehen, auch wenn mindestens eine der MultiLine-Verbindungen storniert, verzögert oder geändert wurde, was zu einer Unfähigkeit zur Reise führt.
      6. Im Rahmen der eSky Shield-Schutz-Versicherung behalten sich die berechtigten Parteien das Recht vor, die Ankunfts- und Abflugzeiten sowie die für den Transfer zwischen Verbindungen zur Verfügung stehende Zeit auf der Grundlage der für eSky verwendeten Systeme und der im GDS-Buchungssystem oder auf der Website www.flightstats.com enthaltenen Daten zu überprüfen.
    3. Der Umfang der Unterstützung, die dem Benutzer im Rahmen von eSky Shield-Schutz zur Verfügung steht:
      1. Nachdem wir von dem Benutzer, der berechtigt ist den eSky Shield-Schutz in Anspruch zu nehmen, eine Information über die Stornierung, Verzögerung oder Abflugszeitänderung von zumindest einer MultiLine-Verbindung erhalten, was dazu führt, dass die Reise nicht erfolgen kann, wird der Benutzer über alle zugänglichen alternativen Verbindungen informiert, die das Reiseziel erreichen lassen (weiter "Alternative Verbindung").
      2. Sollte der Passagier zumindest eine MultiLine-Verbindung im Falle von Absage, Verzögerung oder Änderung der Flugzeiten verlieren, was zu einer Unfähigkeit zur Reise führt, hat der Benutzer das Recht Folgendes zu wählen:
        1. Alternative Verbindungen werden im Rahmen von eSky Shield-Schutz nur unter der Bedingung angeboten, dass die Kosten der Flugtickets der von eSky vorgelegten Alternativen Verbindung den Wert von mehr als 1000 EUR ("Limit") nicht übersteigen (in Umrechnung auf Währung, in der die Transaktion in Bezug auf MultiLine durchgeführt wird).
        2. Wenn eSky bis zum Limit keine alternative Verbindung anbieten kann, hat der Benutzer Anspruch auf eine Rückerstattung des Gesamtwerts der für die MultiLine-Reise gekauften Flugtickets, anstatt die Kosten der Alternativen Verbindung zurückzuerstatten. Der Erstattungswert umfasst den Wert von keinen anderen Dienstleistungen als die Flugtickets, die im Rahmen des MultiLine-Services gekauft wurden (z. B. Kosten für gekaufte Reisen, Hotels usw.). Die Erstattung des MultiLine-Werts hängt davon ab, ob der Benutzer den Nachweis erbringt, dass die Stornierung, Verzögerung oder Änderung der Abflugszeiten mindestens einer der MultiLine-Verbindungen ihn daran gehindert hat, die Reise zu unternehmen. Anhand dieser Nachweise wird die Entscheidung über die Möglichkeit einer Rückerstattung getroffen).
      3. Wenn die Reisepause durch Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der MultiLine-Verbindungen erfolgt, mehr als acht Stunden beträgt, länger als die ursprünglich geplante Reisezeit ist und teilweise oder vollständig in die Nachtstunden (22.00 bis 06.00 Uhr Ortszeit, in der die Reiseunterbrechung erfolgt ist) fällt und der Benutzer hat von der Option der Alternativen Verbindung profitiert, hat er folgende Rechte:
        1. Eine Übernachtung in einem mit dem eSky zusammenarbeitenden Hotel zu den in den AGB festgelegten Kosten oder bei der Unmöglichkeit, eine Unterkunft durch eSky bereitzustellen, die Rückerstattung der Kosten für Übernachtungsbuchung, die durch den Benutzer persönlich vorgenommen wird. Die Rückerstattung kann maximal in der Höhe von 100 Euro pro Person erfolgen und nur anhand der Dokumente, die die Zahlung bestätigen sowie die Dienstleistung, die im Hotel realisiert wurde.
        2. Erstattung von Transportkosten (nach dem Prinzip 1 Taxi - 4 Personen) auf dem Weg zum / vom Hotel / Flughafen in Höhe von bis zu 50 EUR auf der Grundlage der Dokumente, die die Zahlung und den Transport bestätigen.
        3. Erstattung der Kosten von Mahlzeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 25 EUR pro 1 Person auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente, aus denen die Zahlung für eine Mahlzeit hervorgeht.
      4. In Ausnahmefällen, in denen der Benutzer nicht in der Lage ist, eSky bezüglich der Stornierung, Verzögerung oder Änderung von Abflugzeit mindestens einer der MultiLine-Verbindungen zu kontaktieren, ist der Benutzer berechtigt, die Tickets auf eigene Faust zu kaufen, die die Durchführung der Reise ermöglichen. eSky erstattet wiederum auf der Grundlage der vom Benutzer vorgelegten Beweise, die die Unfähigkeit bestätigen, eSky zu kontaktieren und der Dokumente, die den Erwerb der Flugtickets bestätigen, den Wert dieser Tickets bis zum Wert der im Rahmen der Reise gekauften Tickets und nicht mehr als den Betrag des Limits. Die Möglichkeit, uns in Bezug auf diese Ausnahmefälle zu kontaktieren, wird jedes Mal von eSky auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen und Daten zur Durchführung der Reise geprüft. Auf dieser Grundlage wird eSky über eine Rückerstattung entscheiden.
      5. Alle Rückerstattungen der Kosten, die durch den Benutzer getragen und dokumentiert wurden, erfolgen gemäß der gewählten Zahlungsform. Im Falle von Rückerstattungen, die direkt von der Fluggesellschaft durchgeführt werden, wird dem Benutzer im Rahmen von eSky Shield-Schutz auf das im Buchungssystem angegebene Konto der Zahlungskarte eine Rückerstattung überwiesen, die aber um alle Summen verkleinert wird, die dem Benutzer direkt durch die Fluggesellschaft in jeder Etappe der eSky Shield-Schutz - maximal bis zum Wert aller Flugtickets, die für die Durchführung der Reise innerhalb von MultiLine erworben wurden.
      6. Die Rückerstattungen erfolgen zu den von den einzelnen Spediteuren festgelegten Bedingungen und Terminen. Daher hängt die Frist der Rückerstattung im Rahmen von eSky Shield-Schutz von den Terminen der Rückerstattung durch die konkreten Fluggesellschaften, deren Dienstleistungen der Benutzer im Rahmen von MulitLine in Anspruch genommen hat.
      7. eSky Shield-Schutz deckt keine anderen Kosten ab, die durch Verspätung, Annullierung oder Änderung der Flugzeiten mindestens einer der MultiLine-Verbindungen entstehen, für die sich der Benutzer auf der Grundlage der Alternativen Verbindung entschieden hat, insbesondere Transportkosten und andere Mahlzeiten als die oben beschriebenen.
      8. Zur Nutzung von eSky Shield-Schutz kann der Benutzer aufgefordert werden, bestimmte vom eSky-Berater angegebene Maßnahmen zu ergreifen, z. B. sich an einem bestimmten Schalter am Flughafen zu melden, um die Formalitäten im Zusammenhang mit dem Umtausch nicht verwendeter Tickets und der Fortsetzung der Reise zu regeln. Wenn die angegebenen Maßnahmen nicht getroffen werden, kann keine eSky Shield-Schutz-Versicherung genutzt werden.
      9. Der eSky Shield-Schutz umfasst nicht den Schutz von Flugverbindungen, die im Rahmen einer Fluggesellschaft erfolgen. Die Fluggesellschaften, die diese Luftverbindungen betreiben, sind hundertprozentig für alle möglichen Probleme verantwortlich, die damit verbunden sind. In solchen Fällen ist der Benutzer verpflichtet, sich direkt an die ausgewählte Fluggesellschaft zu wenden, die die jeweilige Reise bedient. Es ist zu beachten, dass die Tarifbedingungen jeder Fluggesellschaft unterschiedliche Bestimmungen und Bedingungen für die Durchführung der Reise enthalten können. Daher ist der Benutzer verpflichtet, diese jedes Mal zu lesen. eSky ist nicht für irgendwelche Unannehmlichkeiten verantwortlich, die dem Benutzer aufgrund der Nichteinhaltung der Tarifbedingungen der bestimmten Fluggesellschaft entstehen können.
      10. Für den Fall, wenn eine alternative Verbindung oder andere in diesen Bestimmungen festgelegte Dienstleistungen (einschließlich Transport, Mahlzeiten) von der Fluggesellschaft oder dem Flughafen bereitgestellt wurden oder die Fluggesellschaft oder der Flughafen verpflichtet waren, diese dem Benutzer bereitzustellen, gilt der Schutz im Rahmen von eSky Shield-Schutz nicht.
      11. Ein Gepäckverlust, der aufgrund von Ursachen auftritt, die von eSky nicht abhängen, führt nicht zur Unfähigkeit, die Reise durchzuführen, und berechtigt nicht zur Nutzung von eSky Shield-Schutz.
      12. Der selbstständige Kauf / Umtausch eines Tickets durch den Benutzer im Rahmen der Reise, die von der eSky Shield-Schutz-Versicherung abgedeckt wird, macht es nicht möglich, eSky Shield-Schutz zu verwenden.
      13. eSky Shield-Schutz gilt nicht, wenn die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der MultiLine-Verbindungen die Folge eines Streiks der Arbeitnehmer oder irgendwelcher Dienstleister, die die Flugverbindungen bedienen, sind. Ebenfalls der Bankrott der Fluggesellschaft, höhere Gewalt oder Ereignisse, die mit Militärtätigkeiten verbunden sind, sowie die Auswirkungen von Terrorakten verursachen, dass eSky Shield-Schutz nicht gilt.
      14. Der eSky Shield-Schutz gilt nicht, wenn die Fluggesellschaft eine Massenstornierung von Flügen vornimmt. Dabei wird das Phänomen der Massenstornierung von Flügen als die Situation angesehen, in der die Fluggesellschaft mindestens 5 Flüge an einem Tag vom geplanten Flugplan storniert hat oder stornieren plant.
      15. Der Benutzer ist nicht berechtigt, eSky Shield-Schutz nach Beendigung der Reise zu verwenden.
      16. Zur Nutzung von eSky Shield-Schutz ist der Benutzer verpflichtet, mit eSky zusammenzuarbeiten, insbesondere alle Dokumente und Informationen einzureichen, nach denen der Benutzer von Beratern zu jedem Zeitpunkt der Reise sowie nach deren Fertigstellung gefragt wird.
  • § 10. PAKET FLUG + HOTEL

    1. Im Rahmen der im Reservierungssystem oder über das Callcenter verfügbaren Dienstleistungen können die Nutzer eine Reservierung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Dienstleistungen durchführen, die mindestens den Kauf eines Flugtickets sowie einer Hoteldienstleistung umfassen und so die Grundlage für den Abschluss eines Pauschalreisevertrags zwischen dem Nutzer und eSky darstellt („Vertrag“).
    2. Der Vertrag kommt nur bei Erbringung der unter diesen Punkt fallenden Leistungen zustande, deren Annahme über das Reservierungssystem oder über das Telefonservice-Center erfolgt. Die Bestätigung des Vertragsabschlusses und seiner Bestandteile wird in einem separaten Dokument an die im Buchungssystem angegebene E-Mail-Adresse oder über das Telefonservice-Center gesendet. In Anbetracht all der Bestimmungen, stimmen der Reiseveranstalter und der Nutzer darin überein, dass die Kommunikation bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen dieses Punktes in der elektronischen Form erfolgt und ein dauerhaftes Medium eine E-Mail-Nachricht und PDF-Dokumente sind, die dem Nutzer als Bestätigung der Dienstleistung gesendet werden.
    3. Der Reiseveranstalter für den Nutzer, der die jeweiligen Dienstleistungen zu den im vorliegenden Punkt genannten Regeln wählt, ist eSky.pl Spółka Akcyjna, mit Sitz in Katowice (40-265), ul. Murckowska 14A, eingetragen in das Unternehmensregister, geführt durch das Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nr. 0000383663, Steuernummer NIP 948-19-87-199, statistische Nummer REGON 670140736, Grundkapital 1 019 525,60 PLN vollständig eingezahlt.
    4. Der Reiseveranstalter haftet für die Erbringung von Dienstleistungen, die vom vorliegenden Punkt und dem Pauschalreisevertrag umfasst werden, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen von dem Veranstalter oder von anderen Dienstleistungsanbietern erbracht werden sollen. Gemäß den diesbezüglich geltenden Vorschriften schränkt eSky seine Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Dienstleistungen bis zum Dreifachen des Preises der Pauschalreise in Bezug auf jeden Nutzer ein. Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    5. Der Reiseveranstalter leistet dem Nutzer, der sich in einer schwierigen Situation befindet, unverzüglich die entsprechende Hilfe; sollte es aufgrund von unvermeidlichen und außerordentlichen Ereignissen nicht möglich sein, dem Nutzer seine Rückbeförderung in Übereinstimmung mit dem Pauschalreisevertrag zu ermöglichen, trägt der Veranstalter die Kosten für die notwendige Unterkunft des Nutzers für die Dauer von 3 Nächten, je nach Möglichkeit in einer Kategorie, die der Kategorie gleicht, welche im Pauschalreisevertrag vereinbart wurde.
    6. Die Reservierung der im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen wird durch den Nutzer nach den durch ihn genannten Parametern und Kriterien durchgeführt, auf deren Grundlage im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter entsprechende ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen und der wichtigsten Eigenschaften der touristischen Dienstleistungen, Rechte und Pflichten des Nutzers und des Veranstalters übermittelt werden.
    7. Der Reiseveranstalter informiert, dass die wirksame Realisierung von machen, im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen von der Kommunikation in der Amtssprache des jeweiligen Reiseortes oder in englischer Sprache abhängen kann.
    8. Ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen über das Reservierungssystem im Rahmen des vorliegenden Punktes befinden sich in der Anlage Nr. 1 zu den vorliegenden AGB.
    9. Ausführliche Informationen über die Realisierung der Dienstleistungen über das Callcenter im Rahmen des vorliegenden Punktes befinden sich in der Anlage Nr. 4 zu den vorliegenden AGB.
    10. Der Nutzer, der die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, ist geschützt, sollte der Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden - zu den in der Anlage Nr. 1 und 4 zur vorliegenden Ordnung genannten Regeln.
    11. Der im Reservierungssystem oder im Kontakt mit dem Callcenter genannte Preis für die Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Punktes enthält den Preis für die Pauschalreise inklusive Steuern und bei Bedarf inklusive aller zusätzlichen Gebühren und anderen Kosten oder – wenn man begründeterweise nicht erwarten kann, dass diese Kosten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags berechnet werden – eine Information über die Art der zusätzlichen Kosten, mit den der Reisende belastet werden kann.
    12. Eine Preiserhöhung ist nur dann möglich, wenn sie sich unmittelbar einer der folgenden Tatsachen ergibt:
      1. Änderung des Preises für die Personenbeförderung infolge einer Änderung der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen;
      2. Änderung der Höhe der für Reiseleistungen, die Bestandteil des Vertrags sind, zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Pauschalreise mitwirken, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Flughafengebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen;
      3. Änderung der für die betreffende Pauschalreise relevanten Wechselkurse.
    13. Der Preis, der im Pauschalreisevertrag vereinbart wurde, darf im Zeitraum von 20 Tagen vor dem Datum, an dem die Realisierung der in diesem Punkt genannten Dienstleistungen beginnt, nicht erhöht werden.
    14. Der Nutzer darf von dem Pauschalreisevertrag zu jedem Zeitpunkt vor dem Beginn der Pauschalreise zurücktreten, wobei der Nutzer verpflichtet werden kann, eine entsprechende und begründete Gebühr für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag an den Reiseveranstalter zu bezahlen. Sollten die Gebühren für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag im Pauschalreisevertrag nicht festgelegt sind, entspricht die Höhe dieser Gebühr dem Preis der Pauschalreise, gemindert um die gesparten Kosten oder Einnahmen aus einer alternativen Nutzung der jeweiligen touristischen Dienstleistungen. Auf Wunsch des Reisenden begründet der Reiseveranstalter die Höhe der Gebühren für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.
    15. In dem Pauschalreisevertrag kann die Gebühr für den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag festgelegt werden – in einer Höhe, die davon abhängt, zu welchem Zeitpunkt vor dem Beginn der Pauschalreise es zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag kam, von der erwarteten Kosteneinsparung und den erwarteten Einnahmen aus einer alternativen Nutzung der jeweiligen touristischen Dienstleistungen. Die Gebühr wird von dem durch den Reisenden eingezahlten Betrag abgezogen.
    16. Der Nutzer kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und keine Gebühren tragen, wenn unvermeidliche und außerordentliche Umstände am Zielort oder in seiner unmittelbaren Umgebung vorkommen, die einen bedeutenden Einfluss auf die Realisierung der Pauschalreise oder Beförderung der Reisenden an den Zielort haben. Der Nutzer kann ausschließlich die Rückzahlung der Einzahlung für die Teilnahme an einer Pauschalreise fordern, ohne eine diesbezügliche Entschädigung oder Wiedergutmachung.
    17. Der Reiseveranstalter realisiert die Rückzahlung der oben genannten getragenen Gebühren und Einzahlungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Auflösung des Pauschalreisevertrags.
    18. Im Rahmen von Dienstleistungen, die der vorliegende Punkt umfasst, kann der Nutzer ohne die Einwilligung des Reiseveranstalters alle ihm aus dem Pauschalreisevertrag zustehenden Rechte auf eine Person übertragen, die die Bedingungen zur Teilnahme an einer Pauschalreise erfüllt, wenn diese Person zugleich alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten übernimmt – wenn der Nutzer den Reiseveranstalter auf einem festen Datenträger innerhalb einer zumutbaren Frist informiert. Sollte die Übertragung der Rechte und die Übernahme der Pflichten für den touristischen Veranstalter mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, ist er bei der Forderung ihrer Bezahlung verpflichtet, sie dem Reisenden nachzuweisen, z. B. Kosten der Änderung der Daten des Nutzers. Diese Kosten müssen begründet sein und dürfen die tatsächlichen Kosten, die vom Reiseveranstalter aufgrund der Übertragung des Pauschalreisevertrags getragen wurden, nicht überschreiten. Eine Benachrichtigung, die nicht später als 7 Tage vor Beginn einer Pauschalreise eingeht, wird in jedem Fall als eine Benachrichtigung angesehen, die innerhalb einer zumutbaren Frist stattgefunden hat.
    19. Im Rahmen von Dienstleistungen, die der vorliegende Punkt umfasst, wird im Fall von Dienstleistungen, die außerhalb der Republik Polen realisiert werden, eine obligatorische Unfall- und Krankenversicherung für den Nutzer abgeschlossen. Ausführliche Informationen über diese Versicherung befinden sich unter den Links: Allgemeine Versicherungsbedingungen und Produktkarte. Der Nutzer wird dazu berechtigt sein, eine zusätzliche Versicherung für die Dienstleistungen, die durch eSky in einem im Reservierungssystem angegebenen oder über das Callcenter mitgeteilten Umfang realisiert werden, in Anspruch zu nehmen.
    20. Der Nutzer wird vom Organisator über alle speziellen Anforderungen informiert, die der Nutzer angegeben hat und den beide Parteien zustimmten.
    21. Der Nutzer ist im Rahmen der im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen verpflichtet, den Reiseveranstalter über alle Unstimmigkeiten zu informieren, die während der Realisierung der Pauschalreise festgestellt werden.
    22. Die Prüfung der Beschwerden der Nutzer im Rahmen des vorliegenden Punktes wird zu den im Punkt XVIII (Reklamationen) genannten Regeln erfolgen.
    23. Zu Gunsten des Nutzers, der das Portal www.eSkyTravel.ch nutzt, welcher die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Gebühr in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe an den Touristischen Garantiefonds sowie den Tourismushilfefonds abgeführt.
    24. Sofern die Beschreibung des vom Nutzer im Rahmen der Durchführung der Pauschalreise ausgewählten Objekts keine eindeutigen Angaben zu den für Behinderte vorgesehenen Einrichtungen enthält, sind diese Einrichtungen nicht an die Bedürfnisse von Behinderten angepasst.
  • § 11. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

    1. Im Rahmen der Dienstleistungen, die im Reservierungssystem und über das Callcenter erhältlich sind, können die Nutzer zusätzliche Dienstleistungen reservieren, für die Gebühren zu bezahlen sind, die im Rahmen des Transaktionsprozesses im Reservierungssystem oder von dem Callcenter angegeben werden.
    2. Jede der vom Nutzer gewählten Dienstleistungen, die im vorliegenden Punkt beschrieben und die zugleich über das Reservierungssystem erhältlich sind, stellt ein integrales Element der Dienstleistung dar, für die die zusätzlichen Dienstleistungen reserviert wurden.
    3. Das Dienstleistungspaket eSky (nachfolgend „Dienstleistungspaket“ genannt) ist eine nicht erstattungsfähige pauschale Transaktionsgebühr für eine oder mehrere Modifizierungen im Flugticket, die seinen integralen Teil darstellen, die über das Callcenter durchgeführt werden und im Reservierungssystem festgelegt sind. Durch den Erwerb des Service Paket-Service ist der Benutzer von der von eSky für einzelne zusätzliche Services berechneten Servicegebühr befreit, bis Änderungen am gekauften Flugticket, die in der Tabelle der Servicegebühren angegeben sind (gefasst im Bereich des erworbenen Paket-Services). Erhebt eine Fluggesellschaft in Übereinstimmung mit den Tarifbedingungen eine Gebühr für Änderungen/Rückerstattungen/besondere Dienstleistungen, ist der Nutzer verpflichtet, den Preis für die von der Fluggesellschaft genannte Dienstleistung zu bezahlen.
    4. Der Online-Check-in ist ein zusätzliches, gebührenpflichtiges und nicht erstattungsfähiges Service, welches die Durchführung des Online-Check-ins im elektronischen System der jeweiligen Fluggesellschaft für das gekaufte Flugticket, falls im Reservierungsprozess eine solche Möglichkeit vorgesehen wurde, ermöglicht. Die im Rahmen eines Online-Check-ins generierte Bordkarte wird an die durch den Nutzer während des Reservierungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse innerhalb einer Frist gesendet, die eine entsprechende Nutzung der Dienstleistung ermöglicht. Manche Fluggesellschaften können den Nutzer verpflichten, zusätzliche, im Reservierungsprozess nicht zur Verfügung gestellte Daten anzugeben, um den Online-Check-in durchzuführen. Der Nutzer ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben, um den Kontakt mit ihm zu ermöglichen, insbesondere unmittelbar vor seinem Abflug. Werden die Kontaktdaten nicht angegeben, werden Daten für den Online-Check-in später als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug des Flugzeugs angegeben, werden nicht aktuelle oder nicht komplette Daten angegeben oder werden die Anrufe von eSky nicht entgegengenommen, kann das dazu führen, dass die Durchführung eines Online-Online-Check-ins unmöglich wird und dass der Nutzer von der Fluggesellschaft festgelegte Gebühren zu tragen hat, oder dass die Realisierung der Beförderungsdienstleistung unmöglich wird. Im Falle von Änderungen in der Buchung durch den Beförderer oder auf Anfrage des Benutzers direkt beim Beförderer, während der Online Check-in Service erworben wurde, ist der Benutzer verpflichtet, eSky unverzüglich über die vorgenommenen Änderungen zu informieren. Wenn solche Informationen nicht bereitgestellt werden, kann eSky den Online-Check-in-Service nicht ordnungsgemäß ausführen. Aus diesem Grund haftet eSky nicht für die fehlerhafte Ausführung des Online-Check-in-Services, einschließlich der daraus resultierenden Kosten und sonstigen Konsequenzen.
    5. Sollte es zur Verspätung oder Stornierung des Fluges kommen, wird eSky nach der Analyse von Daten, die den Flug des Nutzers betreffen, den Nutzer informieren, an wen er sich wenden soll, um eine entsprechende Entschädigung zu bekommen, d. h. an das Unternehmen AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, das sich nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers der Sache annehmen wird. Gleichzeitig informiert eSky gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, dass der Nutzer berechtigt ist, direkt bei der Fluggesellschaft, die einen Flug durchführt, Forderungen geltend zu machen und Anträge zu stellen, um eine volle Entschädigung zu erhalten, auf die ein Passagier Anspruch haben kann.
    6. AirHelp+ - ist eine kostenpflichtige, nicht erstattungsfähige Dienstleistung, die für jeden Benutzer, der die Buchung via Buchungssystem oder Callcenter tätigt, zur Verfügung steht und den Schadenersatz bis zu 600 Euro für einen verspäteten oder überfüllten Flug oder die Rückerstattung bis zu 6000 Euro für die ungeplanten Kosten wegen Flugverspätung (Hotels, Taxi, Flugtickets, Verpflegung) zu erlangen hilft und wird nach den durch den Dienstleister genannten Bedingungen erbracht, d.h. AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, detaillierte Informationen unter https://www.airhelp.com/en/terms/.
  • § 12. VERBUNDENE REISELEISTUNGEN

    1. Der Nutzer, der das Portal www.eSkyTravel.ch in den nachfolgend genannten Fällen nutzt, erwirbt verbundene Reiseleistungen, unter den man eine Verbindung verstehen soll, die keine Pauschalreise ist, aus mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen besteht, die für dieselbe Reise oder denselben Urlaub erworben werden und die von separaten Verträgen mit den Lieferanten umfasst werden. Wobei es zur Entstehung von verbundenen Reiseleistungen kommt, wenn der touristische Unternehmer den Reisenden den Erwerb von touristischen Dienstleistungen erleichtert:
      1. bei einem Besuch oder einem Kontakt mit seinem Verkaufspunkt mit der Möglichkeit, die Wahl zu treffen und jeweils separat für jede touristische Dienstleistung zu bezahlen oder
      2. auf eine geordnete Art und Weise von einem anderen touristischen Unternehmen, in Bezug auf mindestens eine zusätzliche touristische Dienstleistung, falls der Vertrag mit diesem touristischen Unternehmen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Reservierung der ersten touristischen Dienstleistung abgeschlossen wird.
    2. Es kommt nicht zur Entstehung von verbundenen Reiseleistungen, obwohl die oben genannten Annahmen erfüllt werden, wenn es zu einer Verbindung von nicht mehr als einer Art von touristischen Dienstleistungen (Beförderung von Passagieren, Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Vermietung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen), mit einer oder mehreren touristischen Dienstleistungen kommt, die eine andere Dienstleistung darstellen, die den Reisenden angeboten wird und die einen integralen Teil der Dienstleistung darstellt: Beförderung von Passagieren, Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und zu anderen Zwecken als Wohnzwecke, Vermietung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen, wenn der Wert dieser Dienstleistungen weniger als 25 % des gesamten Wertes der verbundenen touristischen Dienstleistungen beträgt und sie nicht als ein wesentliches Element dieser Verbindung angezeigt werden und wenn sie aus anderen Gründen kein wesentliches Element dieser Verbindung darstellen. Darüber hinaus sind Reiseleistungen, Dienstleistungen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine verbundenen Reiseleistungen, es sei denn, die umfassen die Übernachtung.
    3. Ausführliche Informationen über den Erwerb von verbundenen Reiseleistungen sowie Rechten und Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme von solchen Dienstleistungen ergeben, befinden sich in der Anlage Nr. 2 und 3 zu den vorliegenden AGB.
    4. Zugunsten des Nutzers, der das Portal www.eSkyTravel.ch nutzt, welcher die im vorliegenden Punkt genannten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird eine entsprechende Gebühr in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe an den Touristischen Garantiefonds abgeführt.
  • § 13. ALLGEMEINE IATA-BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

  • § 14. VERWEISE AUF AGB DER FLUGGESELLSCHAFTEN

    Aer Lingus, Air Baltic, Air Europa, Air Iceland, Air Rarotonga, Air Southwest, Airasia, Atlas Blue / Royal Air Marocco, Aurigny, Bergen Air Transport, Blu Express, BlueAir Business Aviation, Blue Islands, Bulgaria Air, BRA, Condor, Corendon, DAT, easyJet, Eurowings, Excelairways, FlyBe, flythomascook.com, Germania Express, GOL, Helvetic, WOW air, Jet2, TUI fly, Jet Blue Airways, Jetstar Airways, Jetstar Asia Airways, Kulula, Luxair, Lydd Air, Air Italy, Nature Air, Nextjet, Norwegian, Pegasus Airlines, Ryanair, Smart Wings, Skytrans Airlines, Southwest, SpiceJet, Sprint Air, Spirit Airlines, Sun Country Airlines, SunExpress, ThomasCookAirlines.com, TUI Airways, Transavia, Virgin Blue - Virgin Australia, Viva Colombia, Viva Peru, Vueling, WestJet Airlines, Wizz AirLaudamotion, Volotea, Astra Airlines, Jazeera Airways, Satena, EasyFly, Wingo, VivaAerobus, Mayair, AirPanama, JetSmart, Passaredo, LCPeru, Peruvian, Avianca, LATAM, AZUL, SkyAirlines, Amaszonas, Boliviana de Aviación, Aerolínea de Antioquia.

HOTELRESERVIERUNG

  • § 15. HOTELRESERVIERUNG

    1. eSky bestimmt die Regeln der Zurverfügungstellung auf dem Portal www.eSkyTravel.ch und über das Callcenter von Hoteldienstleistungen, die von den Lieferanten den Nutzern, die die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, angeboten werden
    2. eSky ist keine Vertragspartei von Verträgen über die Erbringung von Hoteldienstleistungen und anderen damit zusammenhängende Verträgen, die über das Reservierungssystem geschlossen werden. Die Vertragspartei eines solchen Vertrags ist jedes Mal der Nutzer und der in dem Angebot konkret genannte und beschriebene Leistungsanbieter, der Dienstleistungen anbietet, die Gegenstand des Vertrags sind.
    3. Die über das Reservierungssystem geschlossenen Verträge, werden auf der Grundlage von allgemeinen Vertragsbedingungen mit jeweiligen Leistungsanbietern geschlossen und realisiert. Alle in im Reservierungssystem dargestellten Informationen zum Angebot basieren auf Daten, die direkt von den Lieferanten bereitgestellt werden. Die Bedingungen für die Reservierung von Hoteldienstleistungen, die von Lieferanten erbracht werden, sind in der Bestellung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten aufgeführt - https://developer.ean.com/terms/en/.
    4. eSky gewährleistet dem Nutzer im Rahmen der Reservierung von Hoteldienstleistungen:
      1. direkten Zugang zu den Einrichtungen, die Hotelanbieter im In- und Ausland anbieten,
      2. Möglichkeit, Dienstleistungen zu nutzen, die von Nutzern frei und individuell konfigurierbar und auf dem Portal www.eSkyTravel.ch erhältlich sind.
    5. Regeln für die Reservierung und Bezahlung für die Hoteldienstleistungen:
      1. Reservierung einer Hoteldienstleistung über das Reservierungssystem oder das Callcenter, bei gleichzeitiger Bezahlung durch den Nutzer zu Terminen, die sich aus dem Angebot des Objekts ergeben, direkt an den das Objekt anbietenden Lieferanten, ohne eine Einzahlung zugunsten von eSky.pl. S.A.
      2. Reservierung einer Hoteldienstleistung über das Reservierungssystem oder das Callcenter, bei der gleichzeitigen Bezahlung durch den Nutzer zu Terminen, die sich aus dem Angebot des Objekts ergeben, zugunsten von eSky.pl. S.A.
    6. Arten der Reservierung:
      1. Nicht garantierte Reservierung, die vom Nutzer nicht bezahlt wurde
      2. Garantierte Reservierung, die vom Nutzer bezahlt wurde oder wenn eine Verifizierung der Nutzerdaten zu den in den vorliegenden AGB genannten Regeln stattgefunden hat.
    7. Formen der Anfrage nach einer Reservierung von Hoteldienstleistungen:
      1. über das auf dem Portal www.eSkyTravel.ch verfügbare Reservierungssystem sowie auf anderen Webseiten, die mit eSky zusammenarbeitenden Unternehmen gehören.
      2. telefonisch unter der genannten Callcenter-Nummer.
    8. Bestätigung der Anfrage und des Preises:
      1. Der Nutzer bekommt, an die angegebene E-Mail-Adresse, eine Bestätigung der Anfrage, die neben der Reservierungsnummer auch eine Information über die Hoteldienstleistung, den Gesamtpreis und die gewählte Zahlungsform enthält.
      2. Der Preis für die Hoteldienstleistung wird in PLN oder in einer anderen Währung, die im Anfrageformular festgelegt wurde, ausgedrückt. Der Preis für die Dienstleistung beinhaltet die Gebühr für den Aufenthalt, Mehrwertsteuer und alle anderen Steuern und Gebühren, sofern auf der Webseite des Reservierungssystems oder in der E-Mail, die die Reservierung bestätigt, nicht anders angegeben.
      3. Sollte die reservierte Hoteldienstleistung entsprechend ihren Reservierungsbedingungen erfordern, dass der Nutzer die zustehende Zahlung an eSky leistet, wird aufgrund von Bedingungen, die durch die Lieferanten festgelegt werden, der in der Reservierungsbestätigung genannte Preis solange nicht garantiert, bis eSky die Bezahlung erhält.
      4. Der Nutzer ist verpflichtet, bevor er die Zahlung tätigt, die in der übersandten Bestätigung enthaltenen Angaben auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
    9. Bestellung einer Hoteldienstleistung:
      1. Der Nutzer kann eine Bestellung aufgeben unter der Bedingung, dass er wahre personenbezogene Daten im Reservierungssystem angibt. Vor der Bestellung ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen, sie zu akzeptieren und die Reservierungsbedingungen des durch den Nutzer gewählten Objekts, das die Dienstleistung anbietet, zu lesen, die im Reservierungssystem verfügbar sind.
      2. Nachdem eSky eine Meldung über die Reservierung erhält, kann eSky den Nutzer kontaktieren, um die Daten des Nutzers zu verifizieren und das Angebot zu bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, den Nutzer zu kontaktieren, haftet eSky nicht für eine wirksame Annahme der Reservierung durch den Lieferanten in Übereinstimmung mit dem Inhalt der Anmeldung, es sei denn, es wurde eine garantierte Reservierung im Sinne von Punkt XV Upkt. 6 der AGB oben durchgeführt.
      3. Jede Reservierung/Meldung wird durch eSky im Namen des Nutzers an den jeweiligen Lieferanten, als eine Bestellungserklärung übermittelt.
      4. Dem Anbieter und dem Lieferanten steht das Recht zu, die Reservierung zu annullierten, sollte der Nutzer am Tag des Beginns der Dienstleistung im Objekt, das die Dienstleistung anbietet, nicht erscheinen. Die Termine und Bedingungen der Annullierung werden in den ausführlichen Reservierungsbedingungen des Objekts, das die Dienstleistung anbietet, genannt.
    10. Die Reservierung einer Hoteldienstleistung erfolgt nach den Stornierungsbedingungen, die auf der Reservierungsseite des jeweiligen Lieferanten genannt sind.
    11. In besonderen Fällen behält sich eSky das Recht vor, nicht garantierte Reservierungen zu annullieren, wenn es keine Möglichkeit gibt, den Nutzer unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu kontaktieren. Der Nutzer kann eine garantierte Reservierung durchführen, indem er die Nummer seiner Zahlungskarte angibt. Der Kunde kann gebeten werden, den Scan der Karte und des Identitätsdokuments sowie des ausgefüllten UCCCF-Formulars für die Verifizierung der Korrektheit der Transaktion zuzusenden.
    12. Eventuelle Ansprüche der Nutzer und Anträge auf Entschädigung für die von ihnen erlittenen Schäden, sollten gegen die zuständigen Lieferanten geltend gemacht und realisiert werden. eSky haftet nicht für die mangelhafte Ausführung der Vermittlerdienstleistung.
    13. Die Rolle von eSky und anderer Firmen, die mit eSky auf dem Gebiet der Bereitstellung von Hotelobjekt-Datenbanken von Lieferanten kooperieren, ist es dem Nutzer den Zugang zu direkten Angeboten zu ermöglichen, die von den jeweiligen Lieferanten präsentiert werden.
    14. Die internationale Klassifizierung von Hotels, basierend auf dem Sternensystem, stellt eine unverbindliche Information über den Standard eines Hotels dar. Die Informationen zu Hotels, die im Reservierungssystem von eSky verfügbar sind, basieren auf einer subjektiven Bewertung des jeweiligen Hotels.

VERSICHERUNGEN

  • § 16. VERSICHERUNGEN

    1. Je nach der vom Benutzer gewählten Dienstleistung bei der Reservierung über das Reservierungssystem oder das Call Center ist der Versicherer für das vom Benutzer angegebene und ausgewählte Versicherungsprodukt:
      • im Falle von Reiserücktrittsversicherung ALL RISK, Reiseversicherung für Auslandsreisen, Reiseversicherung für Auslandsreisen PLUS, Reiseversicherung für Inlandsreisen - ist der Versicherer Inter Partner Assistance S.A Oddział w Polsce mit Sitz in Warszawa, ul. Prosta 68; 00 – 838 Warszawa, eingetragen im Unternehmensregister beim Amtsgericht Warszawa, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS: 0000320749, NIP-Nummer: 108-00-06-955, Grundkapital i.H.v. 31.702.613,00 EUR - das ist die Niederlassung der ausländischen Versicherungsgesellschaft Inter Partner Assistance SA mit Sitz in Brüssel, E-Mail-Adresse: claims@axa-assistance.pl (nachfolgend: „AXA Assistance“)
      • im Falle von Reiseversicherung Travel Protect für Auslandsreisen,Reiseversicherung Travel Protect für Inlandsreisen, Reiseversicherung Travel Protect für Reiserücktritte in Notfällen, Reiseversicherung des Reisegepäcks Travel Protect - ist der Versicherer Colonnade Insurance S.A., die in Luxemburg unter der Nummer: B 61605 eingetragen ist, Hauptsitz: rue Jean Piret 1, L-2350 Luxemburg, die in Polen über Colonnade Insurance Société Anonyme Oddział w Polsce handelt, welche beim Amtsgericht Warszawa, XII. Abteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000678377 eingetragen ist, NIP-Nummer 1070038451, Sitz: ul. Marszałkowska 111, 00-102 Warszawa, Grundkapital i. H.v. 9.500.000 EUR, völlig eingezahlt, E-Mail-Adresse: info@colonnade.pl (nachfolgend: „Colonnade”)
    2. Der Versicherungsvertreter für Colonnade und AXA Assistance ist We Care Insurance Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice (40-265), ul. Murckowska 14A, eingetragen in das Unternehmensregister beim Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS: 0000751962, NIP-Nummer: 954-279-73-53, REGON-Nummer: 381493361; Stammkapital: 5.000,00 PLN (völlig eingezahlt).
    3. Der Versicherungsvertreter handelt aufgrund der vom Versicherer erteilten Vollmacht zur Vornahme der Vermittlungstätigkeiten, deren Inhalt für Colonnade unter hier, und für AXA Assistance unter hier abrufbar ist.
    4. eSky, der als Versicherungsnehmer fungiert, führt alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung von Gruppenversicherungsverträgen aus, die in dieser Ordnung festgelegt sind, darunter u.a.
      • Im Rahmen der Gruppenversicherung informieren Colonnade und AXA Assistance die Benutzer über den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages, die Bedingungen für den Beitritt und Rücktritt, den Gegenstand und Umfang der Gruppenversicherung sowie die Pflichten des versicherten Benutzers, sie stellen die erforderlichen Unterlagen vor dem Beitritt zur Gruppenversicherung zur Verfügung, einschließlich Unterlagen zu den Grundsätzen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie Dokumente, die die Bevollmächtigung zum Handeln im Rahmen einzelner Versicherungsprodukte bestätigen, sowie sie versichern einzelne Personen im Rahmen der Gruppenversicherung, informieren über die Vorgehensweise im Falle eines Ereignisses, das unter einen Gruppenversicherungsvertrag fällt.
    5. Der Versicherungsnehmer stellt den Benutzern alle erforderlichen Informationen über den Umfang der Versicherungsdienstleistungen über das Reservierungssystem oder über das Call Center zur Verfügung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Benutzer die Bedingungen des Gruppenversicherungsvertrages zuzustellen, bevor er seine Zustimmung für die Finanzierung des Versicherungsbeitrags erteilt.
    6. Der Gruppenversicherungsvertrag wird, je nach der Wahl des Versicherungsproduktes durch den Benutzer, abgeschlossen:
      • im Falle von Reiserücktrittsversicherung ALL RISK, Reiseversicherung für Auslandsreisen, Reiseversicherung für Auslandsreisen PLUS, Reiseversicherung für Inlandsreisen AXA Assistance und eSky auf Kosten der Benutzer, die der Gruppenversicherung beitreten. Der Versicherungsschutz wird gemäß den besonderen Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung ALL RISK, den besonderen Bedingungen der Reiseversicherung für Auslandsreisen,den besonderen Bedingungen der Reiseversicherung für Auslandsreisen PLUS, den besonderen Bedingungen der Reiseversicherung für Inlandsreisen sowie den im Reservierungssystem oder über das Call Center bestimmten Bedingungen erteilt.
      • im Falle von Reiseversicherung Travel Protect für Auslandsreisen,Reiseversicherung Travel Protect für Inlandsreisen, Reiseversicherung Travel Protect für Reiserücktritte in Notfällen, Reiseversicherung des Reisegepäcks Travel Protect - Colonnade und eSky auf Kosten der Benutzer, die der Gruppenversicherung beitreten. Der Versicherungsschutz wird gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Travel Protect für Auslandsreisen, Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Travel Protect für Inlandsreisen, Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Travel Protect für Reiserücktritte in Notfällen, Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung des Reisegepäcks Travel Protect im in dieser Ordnung festgelegten Bereich sowie zu den im Reservierungssystem zugänglichen oder über Call Center übermittelten Grundsätzen erteilt.
    7. Alle Dokumente über einzelne Versicherungsprodukte, darunter ihr Bereich, sind im Reservierungssystem abrufbar oder werden über Call Center übermittelt.
    8. Je nach der Wahl des Versicherungsprodukts ist das Dokument, das den Beitritt zum Versicherungsvertrag bestätigt, das Versicherungszertifikat, das dem Benutzer nach Abschluss des Reservierungsverfahrens im Reservierungssystem oder über das Call Center elektronisch übermittelt wird.
    9. Das Versicherungszertifikat, die Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Colonnade, Besondere Bedingungen der Reiseversicherung AXA Assistance sowie alle anderen Dokumente, die dem Benutzer im Reservierungssystem oder über das Call Center zur Verfügung gestellt werden, und die die Realisierung der über den Versicherungsnehmer erworbenen Dienstleistungen betreffen, werden an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse übersandt.
    10. Der Beitritt des Benutzers zur Gruppenversicherung ist freiwillig und bedarf einer Zustimmung zur Finanzierung des Versicherungsbeitrags. Der Benutzer fragt nach den o.g. Kosten, indem er eine durch das Reservierungssystem oder das Call Center vorgeschlagene Option wählt und in das Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt.
    11. Der Benutzer bezahlt den Versicherungsbeitrag, nachdem er die wahren personenbezogenen Daten in das Reservierungssystem eingegeben hat. Bevor der Benutzer dem Gruppenversicherungsvertrag beitritt, ist er verpflichtet, sich mit dieser Ordnung sowie, je nach dem ausgewählten Versicherungsprodukt, den Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Colonnade bzw. Besondere Bedingungen der Reiseversicherung AXA Assistance sowie allen anderen Dokumenten, die dem Benutzer im Reservierungssystem oder über Call Center zur Verfügung gestellt wurden, vertraut zu machen und sie zu akzeptieren.
    12. Der Benutzer bekommt an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung, die u.a. die Reservierungsnummer, eine Information über den Gesamtpreis der Versicherung und die Zahlungsform enthält. Die vom Versicherten getragenen Kosten sind in der Währung ausgedrückt, die im Reservierungssystem genannt oder über das Call Center mitgeteilt wird.
    13. Die Zahlungen in Bezug auf das Versicherungsprodukt erfolgen zu den in Punkt VII der Ordnung festgelegten Grundsätzen und gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Colonnade und Besondere Bedingungen der Reiseversicherung AXA Assistance.
    14. Tritt der Verbraucher der Gruppenversicherung bei, steht ihm das Recht zu, die Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen und eine Beschwerde über die Unionsplattform ODR, verfügbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/, einzulegen.
  • § 17. ANDERE DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON UNTERNEHMEN ANGEBOTEN WERDEN, DENEN eSky WERBEFLÄCHEN VERMIETET

    1. Reservierungen von Urlaubsreisen:
      eSky realisiert keine Reservierungen und ermöglicht auch nicht die Reservierung von touristischen Dienstleistungen über das Reservierungssystem und das Callcenter, sondern erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an Fostertravel.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, mit Sitz in Warszawa, 00-131 Warszawa, ul. Grzybowska 2 Raum 15, registriert im Unternehmerregister des Amtsgerichts für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nummer 0000279954, NIP: 5252399530, REGON 140929718, Stammkapital in Höhe von 100 000,00 Zloty, die Dienstleistungen zu den in den AGB dieses Unternehmens – Reservierungsordnung für Pauschalreisen – genannten Regeln erbringt.
    2. Autovermietung:
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an rentalcars.com welches eine Marke der Gruppe TravelJigsaw Limited ist, eines in England und Wales eingetragenen Unternehmens (Registernummer 05179829) mit Sitz in 100 New Bridge Street, London, EC4V 6JA, das im Reservierungsprozess rentalcars.com als Vermittler tätig ist und Dienstleistungen zu den in den AGB für Dienstleistungen dieses Unternehmens www.rentalcars.com/TermsAndConditions.do genannten Bedingungen erbringt. Spezielle Bedingungen für bestimmte Fahrzeuge sind für diese Fahrzeuge angegeben und werden von den Unternehmen festgelegt, die die Dienstleistungen erbringen. eSky kann den Nutzer während der telefonischen Reservierung über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Dienstleistungen informieren.
    3. Visa-Vermittlung
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an 2WAYS Sp. z o.o. mit Sitz: 01-684 Warszawa, ul. Klaudyny 21, eingetragen in das Nationale Gerichtsregister KRS, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa, XIII. Wirtschaftsabteilung unter der KRS-Nummer 0000347295, NIP: 5252469934, Stammkapital in Höhe von 50 000,00 Zloty, (vollständig eingezahlt) die Dienstleistungen zu den in den AGB dieses Unternehmens www.wizaserwis.pl/Regulamin genannten Regeln erbringt. eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Visum-Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit 2WAYS während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.
    4. Parkplatzdienste:
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an ECOM MEDIA Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp.k. mit Sitz in Warszawa, ul. Erazma Ciołka 17 Raum 318, 01-445 Warszawa, eingetragen in das Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nummer 0000427517, deren Registrierdokumente von dem Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa geführt werden, XII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, NIP: 527-268-10-63 und REGON: 146228193, und die Dienstleistungen zu den in den AGB dieses Unternehmens https://parkingi.esky.pl/files/Regulamin_Serwisu_START_Parking.pdf genannten Regeln erbringt. eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Parkplatzdienste in Zusammenarbeit mit ECOM MEDIA während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.
    5. Transferdienste:
      Transferdienste: eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an Rideways, eine Marke der Gruppe TravelJigsaw Limited, eines in England und Wales eingetragenen Unternehmens (unter der Nummer 05179829) mit Sitz in 100 New Bridge Street, London, EC4V 6JA, das im Reservierungsprozess als Vermittler tätig ist und die Dienstleistungen zu den in den AGB für Dienstleistungen dieses Unternehmens https://www.rideways.com/information/terms genannten Regeln erbringt. Spezielle Bedingungen für bestimmte Transferdienste werden direkt bei ihnen angegeben und werden von den Unternehmen festgelegt, die die Dienstleistungen erbringen (Transferbetreiber). eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Dienstleistungen während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.
    6. Gepäckverfolgung:
      eSky erbringt Vermietungsdienstleistungen von Werbeflächen an BLUE RIBBON BAGS, LLC, die eine Gesellschaft nach Recht des US-Bundesstaates Delaware ist, mit Sitz in den Vereinigten Staaten, 119 West 40th Street, New York, NY 10018i, die Dienstleistungen zu den in den AGB für Dienstleistungen dieses Unternehmens https://www.blueribbonbags.com/ServiceAgreement genannten Regeln erbringt). eSky kann über die Erwerbungsmöglichkeit zusätzlicher Gepäckverfolgungsdienste in Zusammenarbeit mit BRB während der telefonischen Reservierung oder Erbringung anderer Dienstleistungen informieren.

REKLAMATIONEN

  • § 18. REKLAMATIONEN

    1. Der Gegenstand der Reklamation kann die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer Dienstleistung sein, für deren Erbringung eSky verantwortlich ist. Der Gegenstand der Reklamation kann auch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer Dienstleistung durch eSky sein sowie auch von Dienstleistungen, die über eSky durch Drittunternehmen erbracht werden und deren Verantwortung jedes Mal durch diese Drittunternehmen unabhängig von eSky festgelegt wird.
    2. Die Beschwerden in Bezug auf die Buchungen und Ticketkauf und andere touristische Dienstleistungen kann man mittels des Beschwerdeformulars melden, das hier zur Verfügung steht oder in der Schriftform im eSky-Büro, ul. Murckowska 14a, 40-265 Katowice, Polen. Über die Annahme der Beschwerde und das Ergebnis ihrer Bearbeitung wird der Kunde durch eSky innerhalb von 30 Tagen seit dem Erhalt informiert oder im Termin, der durch Reiseveranstalter oder einen anderen Anbieter bestimmt wird.
    3. Die Entscheidung von eSky, die dem Benutzer mitgeteilt wurde, endet den Beschwerdeprozess, der durch eSky geführt wird. Im Falle, wenn das Ergebnis der durch eSky geführten Beschwerde nicht zufriedenstellend ist, hat der Benutzer das Recht, die gerichtliche oder außergerichtliche Streitbeilegung zu nutzen und seine Beschwerde über die EU-OS-Online-Plattform einzureichen, die unter dem Link zur Verfügung steht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, kurz „ADR“ (eng.: Alternative Dispute Resolution) ist das gütliche Verfahren in den Streitigkeiten zwischen den Verbrauchern und den Unternehmern. Weitere Informationen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten finden Sie auf der Plattform ODR, diejenige, die Hilfe leisten, finden Sie hier.
    4. Um dem Benutzer eine sachdienliche und angemessene Antwort auf eingegangene Beschwerden zu geben, werden diese innerhalb der gesetzlichen Fristen berücksichtigt und an die vom Benutzer angegebene Adresse in polnischer oder englischer Sprache und je nach Verfügbarkeit der eSky-Berater in der Sprache weitergeleitet, in der die Beschwerde eingereicht wurde.
    5. eSky weist darauf hin, dass im Falle, wenn sich die Beschwerde auf Dienstleistungen anderer Unternehmen bezieht, wird der Benutzer darüber informiert und gleichzeitig wird ihm die Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde bei diesem Unternehmen angegeben oder eine solche Beschwerde mit der Genehmigung und in Absprache mit dem Benutzer wird durch eSky eingereicht, wenn der Inhalt der eingereichten Beschwerde Informationen beschreibt, die ermöglichen, eine Beschwerde beim Diensteanbieter einzureichen. Ohne Kontakt zum Nutzer kann eSky eigene Schritte dem Benutzer zugunsten vornehmen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • § 19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. eSky behält sich das Recht vor, einseitig Änderungen im Inhalt dieser AGB vorzunehmen. Dabei wird die Regel beachtet, dass der Kunde an die während des Buchungsvorgangs akzeptierten AGB gebunden ist und dass der Kunde Zugriff auf die Archivversionen der AGB erhält. Jeder Kunde ist verpflichtet, diese AGB und sonstige zur Verfügung gestellte Dokumente, die die Einzelheiten der Dienstleistungen beschreiben, vor Durchführung der Reservierung zu lesen und ist seit dem Zeitpunkt der Reservierung und des Kaufs von Flugtickets oder von anderen Dienstleistungen, die über das Portal www.eSkyTravel.ch erhältlich sind, an die Bestimmungen der AGB und der Dokumente, die die Einzelheiten der Dienstleistungen beschreiben, gebunden.
    2. In durch diese AGB nicht geregelten Angelegenheiten finden die allgemein geltenden Rechtsvorschriften ihre Anwendung.
    3. Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Reservierungssystem verfügbaren Dienstleistungen auf der Ausführung tatsächlicher mit der Bestellung verbundener Handlungen durch die Nutzer der Dienstleistungen bei dem Lieferanten beruhen, wodurch die Bedingungen ihrer Reservierung zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung durch den jeweiligen Lieferanten für den Nutzer verbindlich sind – eine Rückgabe oder ein Rücktritt sind nur dann möglich, wenn der Lieferant eine solche Möglichkeit eingeräumt hat. Bei Verbraucherstreiten besteht die Möglichkeit die ODR-Plattform in Anspruch zu nehmen (online dispute resolution), die unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar ist.
    4. eSky trägt keine Verantwortung für Schäden, die der Nutzer durch Nichtstattfinden der Reise aufgrund eines Streiks der Mitarbeiter der Fluggesellschaft, des Flughafenpersonals, der Bahnmitarbeiter erlitten hat sowie für Schäden, die durch einen Streik des Hotelpersonals oder Einwirkungen höherer Gewalt entstanden sind, infolge deren die in den AGB genannten Dienstleistungen nicht erbracht werden können, denn eSky agiert nur als ein Unternehmen, das das Reservierungssystem zur Verfügung stellt und weder diese Leistungen erbringt noch die Wahl der Angebote von irgendeinem der Unternehmen suggeriert.
    5. Um dem Missbrauch einer Zahlungskarte vorzubeugen, behält sich eSky das Recht vor, die Daten des Besitzers der Zahlungskarte auf ihre Richtigkeit zusätzlich zu verifizieren oder zu bestätigen, dass der Besitzer der Zahlungskarte, die im Reservierungssystem genutzt wird, der Zahlung für die Reservierung zugestimmt hat.
    6. Das für Transaktionen über eSky geltende Recht ist polnisches Recht.
    7. Die Wahl des polnischen Rechts darf jedoch nicht bewirken, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch Bestimmungen gewährt wird, die nach dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers geltenden Recht (d. h. Dem Land der Domain, auf der die Transaktion getätigt wurde) nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.

REGELUNGEN ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  • § 20. REGELUNGEN ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG

    1. eSky informiert über die Möglichkeit des Rücktritts vom Fernvertrag, wobei das Recht auf Rücktritt vom Fernvertrag auf die Dienstleistungsverträge keine Anwendung findet, bei denen die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, wenn die Erbringung der Dienstleistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und nachdem der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag verlieren wird, sobald der Vertrag vom Unternehmer vollständig erfüllt wird.
    2. Angesichts des obigen, informiert eSky vor Beginn der Erbringung der in den AGB beschriebenen Dienstleistungen, dass dem Nutzer, der einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung dieser Dienstleistungen abgeschlossen hatte, kein Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass er die Gründe dafür nennt und die Kosten innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss trägt – aufgrund der vollständigen Erbringung (auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers) der Dienstleistung durch eSky.pl S.A. in Form von Reservierungen der Dienstleistungen von Drittunternehmen – die Transaktionsgebühr von eSky.pl S.A. ist nicht rückzahlbar. Sollten Unternehmen, die die Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit vorsehen, einen Teil oder den gesamten Wert der Dienstleistung beim Rücktritt vom Vertrag zurückerstatteten, wird der Verbraucher darüber ausdrücklich informiert.

ANLAGE

  • ANLAGE 1

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE, WENN DIE VERWENDUNG EINES HYPERLINKS MÖGLICH IST

    • Die ihnen angebotene Verbindung von touristischen Dienstleistungen stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Angesichts des obigen werden ihnen alle EU-Rechte zustehen, die bei Pauschalreisen Anwendung finden. eSky trägt die volle Verantwortung für die gehörige Realisierung der gesamten Pauschalreise.
    • Darüber hinaus verfügt das Unternehmen eSky, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, über eine Versicherung zur Sicherstellung der Rückerstattung Ihrer Zahlungen und, sofern die Beförderung ein Teil der Pauschalreise ist, die Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung für den Fall, dass das Unternehmen eSky insolvent wird.
    • Mehr Informationen über die wichtigsten Rechte gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302. Wichtigste Rechte gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302.
      • Die Reisenden erhalten vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags alle notwendigen Informationen über die Pauschalreise.
      • Mindestens eines der Unternehmen haftet für die gehörige Erfüllung aller im Vertrag genannten Reiseleistungen.
      • Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Daten eines Kontaktpunktes, über diese sie den Reiseveranstalter oder Reisevermittler kontaktieren können.
      • Die Reisenden können die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, wenn sie darüber innerhalb einer angemessenen Frist informieren – unter Vorbehalt von eventuellen zusätzlichen Kosten.
      • Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (zum Beispiel Treibstoffkosten) und wenn das im Vertrag klar und deutlich vorgesehen wurde; eine Preiserhöhung darf nicht später als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise erfolgen. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Preises der Pauschalreise übersteigt, kann der Reisende den Vertrag auflösen. Hat sich der Reiseveranstalter die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorbehalten, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn entsprechende Kosten gesunken sind.
      • Die Reisenden können den Vertrag auflösen ohne eine Auflösungsgebühr zahlen zu müssen und die volle Rückerstattung aller Zahlungen zu erhalten, falls sich einer der wesentlichen Elemente der Pauschalreise (ein anderer als der Preis) bedeutend ändert. Sollte das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen diese vor ihrem Beginn absagen, steht den Reisenden das Recht auf die Rückerstattung der Zahlungen zu, und in bestimmten Fällen, auf den Erhalt einer Entschädigung.
      • Unter besonderen Umständen – zum Beispiel wenn am Zielort erhebliche Probleme mit der Sicherheit auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen können – haben die Reisenden das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
      • Darüber hinaus können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag gegen eine entsprechende und vertretbare Gebühr zurücktreten.
      • Sollten nach Beginn der Pauschalreise ihre wesentlichen Elemente nicht vertragsgemäß realisiert werden können, müssen dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten entsprechende alternative Dienstleistungen angeboten werden. Werden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, was einen wesentlichen Einfluss auf die Realisierung der Pauschalreise hat und der Reiseveranstalter ist nicht im Stande das Problem zu beseitigen, können die Reisenden vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Rücktrittsgebühr entrichten zu müssen.
      • Die Reisenden sind auch berechtigt, einen Preisnachlass oder eine Entschädigung für den Schaden zu erhalten, falls Reiseleistungen nicht erbracht oder mangelhaft erbracht werden.
      • Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden, der sich in einer schwierigen Lage befindet, zu helfen.
      • eSky hat bei Sopockie Towarzystwo Ubezpieczeniowe ERGO Hestia S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Slaskie, 40-037 Katowice, ul. Ligonia 46, e-mail: kancelaria@slaskie.pl, tel. (+48 32) 2078-888 (von 7.30 bis 15.30 Uhr), sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302 nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.
  • ANLAGE 2

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR DEN FALL, WENN DER UNTERNEHMER, DER DEN ONLINE-ERWERB VON VERBUNDENEN REISELEISTUNGEN GEMÄSS ART. 6 ABS. 1 PKT. 1 DES GESETZES ERLEICHTERT, EIN REISEUNTERNEHMER IST, DER KEIN BEFÖRDERER IST, DER HIN- UND RÜCKFAHRTICKETS VERKAUFT

    • Sollten Sie nach der Wahl und Bezahlung einer Reiseleistung zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub über eSky reservieren, werden ihnen KEINE Rechte zustehen, die auf Pauschalreisen gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 Anwendung finden.
    • Angesichts des obigen wird eSky für die gehörige Erbringung der jeweiligen Reiseleistungen nicht verantwortlich sein. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Dienstleister. Sollten jedoch irgendwelche zusätzliche Reiseleistungen während desselben Besuchs der Webseite mit der eSky-Reservierung gebucht werden, werden diese Dienstleistungen zu einem festen Element der verbundenen Reiseleistungen. Für einen solchen Fall verfügt eSky über eine Versicherung – gemäß Anforderungen des EU-Rechts – um Ihnen Ihre Einzahlung zugunsten von eSky für die nicht erbrachten Dienstleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von eSky zurückzuzahlen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Leistungsanbieters keine Rückzahlung sichergestellt wird.
    • eSky hat bei Sopockie Towarzystwo Ubezpieczeniowe ERGO Hestia S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Slaskie, 40-037 Katowice, ul. Ligonia 46, e-mail: kancelaria@slaskie.pl, tel. (+48 32) 2078-888 (von 7.30 bis 15.30 Uhr), sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen.
      Hinweis: Diese Versicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit umfasst keine Verträge mit Parteien, die nicht eSky sind und die trotz der Zahlungsunfähigkeit von eSky realisiert werden können.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.
  • ANLAGE 3

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR DEN FALL, WENN DER UNTERNEHMER, DER DEN ONLINE-ERWERB VON VERBUNDENEN REISELEISTUNGEN GEMÄSS ART. 6 ABS. 1 PKT. 2 DES GESETZES ERLEICHTERT, EIN REISEUNTERNEHMER IST, DER KEIN BEFÖRDERER IST, DER HIN- UND RÜCKFAHRTICKETS VERKAUFT

    • Sollten Sie zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Urlaub über diesen Link/diese Links reserviert haben, werden Ihnen KEINE Rechte zustehen, die auf Pauschalreisen gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 Anwendung finden.
    • Angesichts des obigen wird eSky für die gehörige Erbringung der jeweiligen Reiseleistungen nicht verantwortlich sein. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Dienstleister. Sollten jedoch irgendwelche zusätzliche Reiseleistungen über diesen Link/diese Links innerhalb von 24 Stunden ab Erhalt der Buchungsbestätigung von eSky gebucht werden, werden diese Dienstleistungen zu einem festen Element der verbundenen Reiseleistungen. Für einen solchen Fall verfügt eSky über eine Versicherung – gemäß Anforderungen des EU-Rechts – um Ihnen Ihre Einzahlung zugunsten von eSky für die nicht erbrachten Dienstleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von eSky zurückzuzahlen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Leistungsanbieters keine Rückzahlung sichergestellt wird.
    • eSky hat bei Sopockie Towarzystwo Ubezpieczeniowe ERGO Hestia S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Slaskie, 40-037 Katowice, ul. Ligonia 46, e-mail: kancelaria@slaskie.pl, tel. (+48 32) 2078-888 (von 7.30 bis 15.30 Uhr), sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen.
      Hinweis: Diese Versicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit umfasst keine Verträge mit Parteien, die nicht eSky sind und die trotz der Zahlungsunfähigkeit von eSky realisiert werden können.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302 nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.
  • ANLAGE 4

    STANDARDINFORMATIONSFORMULAR FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE, WENN DIE VERWENDUNG EINES HYPERLINKS NICHT MÖGLICH IST

    • Die ihnen angebotene Verbindung von touristischen Dienstleistungen stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Angesichts des obigen werden ihnen alle EU-Rechte zustehen, die bei Pauschalreisen Anwendung finden. eSky trägt die volle Verantwortung für die gehörige Realisierung der gesamten Pauschalreise.
    • Darüber hinaus verfügt das Unternehmen eSky, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, über eine Versicherung zur Sicherstellung der Rückerstattung Ihrer Zahlungen und, sofern die Beförderung ein Teil der Pauschalreise ist, die Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung für den Fall, dass das Unternehmen eSky insolvent wird.
    • Wichtigste Rechte gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302.
      • Die Reisenden erhalten vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags alle notwendigen Informationen über die Pauschalreise.
      • Mindestens eines der Unternehmen haftet für die gehörige Erfüllung aller im Vertrag genannten Reiseleistungen.
      • Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Daten eines Kontaktpunktes, über diese sie den Reiseveranstalter oder Reisevermittler kontaktieren können.
      • Die Reisenden können die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, wenn sie darüber innerhalb einer angemessenen Frist informieren – unter Vorbehalt von eventuellen zusätzlichen Kosten.
      • Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (zum Beispiel Treibstoffkosten) und wenn das im Vertrag klar und deutlich vorgesehen wurde; eine Preiserhöhung darf nicht später als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise erfolgen. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Preises der Pauschalreise übersteigt, kann der Reisende den Vertrag auflösen. Hat sich der Reiseveranstalter die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorbehalten, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn entsprechende Kosten gesunken sind.
      • Die Reisenden können den Vertrag auflösen ohne eine Auflösungsgebühr zahlen zu müssen und die volle Rückerstattung aller Zahlungen zu erhalten, falls sich einer der wesentlichen Elemente der Pauschalreise (ein anderer als der Preis) bedeutend ändert. Sollte das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen diese vor ihrem Beginn absagen, steht den Reisenden das Recht auf die Rückerstattung der Zahlungen zu, und in bestimmten Fällen, auf den Erhalt einer Entschädigung.
      • Unter besonderen Umständen – zum Beispiel wenn am Zielort erhebliche Probleme mit der Sicherheit auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen können – haben die Reisenden das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
      • Darüber hinaus können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag gegen eine entsprechende und vertretbare Gebühr zurücktreten.
      • Sollten nach Beginn der Pauschalreise ihre wesentlichen Elemente nicht vertragsgemäß realisiert werden können, müssen dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten entsprechende alternative Dienstleistungen angeboten werden. Werden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, was einen wesentlichen Einfluss auf die Realisierung der Pauschalreise hat und der Reiseveranstalter ist nicht im Stande das Problem zu beseitigen, können die Reisenden vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Rücktrittsgebühr entrichten zu müssen.
      • Die Reisenden sind auch berechtigt, einen Preisnachlass oder eine Entschädigung für den Schaden zu erhalten, falls Reiseleistungen nicht erbracht oder mangelhaft erbracht werden.
      • Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden, der sich in einer schwierigen Lage befindet, zu helfen.
      • Sollte der Reiseveranstalter insolvent werden, werden die Einzahlungen erstattet. Sollte der Reiseveranstalter nach Beginn der Pauschalreise insolvent werden und die Pauschalreise die Beförderung umfassen, wird die Rückbeförderung der Reisenden sichergestellt. eSky hat bei Sopockie Towarzystwo Ubezpieczeniowe ERGO Hestia S.A. eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können dieses Unternehmen oder in bestimmten Fällen die zuständige Behörde kontaktieren, d. h. Marschallamt der Woiwodschaft Slaskie, 40-037 Katowice, ul. Ligonia 46, e-mail: kancelaria@slaskie.pl, tel. (+48 32) 2078-888 (von 7.30 bis 15.30 Uhr), sollte es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von eSky zur Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen kommen.
    • Richtlinie (EU) 2015/2302 nationales Recht umgesetzt – Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 24. November 2017.